CAFIB – Familienzulagen

Das Parlament beschloss im Jahr 2022 eine Erhöhung der Familienzulagen. Die zusätzlichen Kosten wurden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt. Die Aufteilung liegt jedoch im Zuständigkeitsbereich des Staatsrats. Trotz bedeutender Erhöhungen auf nationaler Ebene und der früheren Erhöhung im Kanton Wallis reduzierte der Staatsrat den Beitrag der Arbeitnehmer, was zu einer Erhöhung der Beiträge der Arbeitgeber führte.

Auch wenn die CAFIB die Beiträge nicht erhöhen musste und auf ihre Reserven zurückgreifen wird, muss daran erinnert werden, dass diese Reserven zu über 90 % von den Unternehmen gebildet werden. Die Arbeitgeber tragen also indirekt die Kosten der kantonalen und nationalen Reform.

Das grosse Problem dieses Entscheids liegt in der fehlenden Vernehmlassung. Weder die Kassen noch die Berufsverbände wurden informiert oder konsultiert. Wir sind der Ansicht, dass dies dem Geist der öffentlichprivaten Partnerschaft widerspricht, die für eine effiziente und kohärente Regierung wesentlich ist. Ein einziger Bericht eines Direktors einer Kasse oder einer Dienststelle genügt nicht, um die Gesamtheit der betroffenen Interessen zu vertreten. Wir sind überzeugt, dass

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