Nach dieser Ablehnung beschloss der Stiftungsrat, das aktuelle Reglement, dessen Grundlagen aus dem Jahr 1985 stammen, vertieft zu analysieren. Aus der Analyse sollte hervorgehen, welche Leistungen immer noch relevant sind, welche angepasst werden sollten, und welche Produkte in Betracht gezogen werden könnten, um die aktuellen Bedürfnisse der Versicherten zu berücksichtigen. In gewissen Bereichen könnte so der Gesamtarbeitsvertrag angepasst werden.
Die Arbeit ist gross, das Dossier ist technisch und sensibel. In einem Kontext von demografi scher Alterung und von zunehmendem Ungleichgewicht zwischen Beitragzahlenden und Bezügern soll ein Gleichgewicht zwischen den Aktiven, den jungen Generationen und den Pensionierten garantiert werden. Es ist äusserst wichtig, dass alle Säulen des Systems in gerechter Art und Weise berücksichtigt werden.
Der Vorstand des WBV bestimmte mehrere Arbeitsachsen, um zu garantieren, dass die Pensionskasse mit einem Vermögen von über einer Milliarde Franken weiterhin ihre Rolle wahrnehmen kann: den Arbeitnehmern eine würdige und stabile Pension unter den besten Voraussetzungen gewährleisten.
In Bezug auf die Ergebnisse kann die PKBW auf ein ausgezeichnetes Jahr zurückblicken. Dank hoher Börsengewinne weist die aktuelle Lage der Kasse trotz der weltweiten Verunsicherung auf eine erfreuliche Zukunft hin. Am 31. Dezember 2024 betrug das Vermögen der Kasse praktisch eine Milliarde Franken und der Deckungsgrad lag bei 115,9 %. Aufgrund dieser Ergebnisse gewährte der Stiftungsrat einen Vergütungszins von 5,35 %. Zur Erinnerung: Der vom Bundesrat festgelegte gesetzliche Mindestsatz beträgt 1,25 %. Der Stiftungsrat will in guten Jahren die Ergebnisse des dritten Beitragszahlers nicht nur zur Konsolidierung der Kasse verwenden, sondern einen Teil davon auch den Versicherten zukommen lassen.