Die neue kantonale Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie will eine Vorreiterrolle einnehmen, indem sie auf zahlreiche parlamentarische Motionen und Postulate antwortet. Ihre Ambition: sowohl für die Auftraggeber als auch für die Auftragnehmer zu einem richtigen «Werkzeugkasten» werden.
Die Bestimmungen wurden geklärt, um die Verfahren besser zu umrahmen und die Vergabeentscheide lesbarer zu gestalten. So ist es künftig einfacher zu verstehen, weshalb ein Unternehmen berücksichtigt wurde. Die Qualität steht im Zentrum dieser Revision. Alle Akteure des Sektors begrüssen diesen Schwerpunkt, mit dem anerkannt wird, dass die Qualität einen Preis hat und dass der Wunsch nach dem tiefsten Preis oft in eine Sackgasse führt.
Zwei Neuerungen verdienen eine besondere Aufmerksamkeit.
Künftig jedes Angebot, das mindestens 20 % unter dem Durchschnitt der eingegangenen Angebote liegt. Dieses Angebot kann eliminiert werden. Wir sind der Ansicht, dass diese Massnahmen verallgemeinert werden könnte, und dass das «kann» in ein «muss» umgewandelt werden sollte. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass aus Partnern Gegner werden, wenn die Preise zu stark nach unten gedrückt werden, und dass das Ergebnis für keine der Parteien zufriedenstellend ist.
Die zweite erwähnenswerte Neuerung betrifft die Evaluationskriterien. Die organisatorischen, strukturellen und finanziellen Kapazitäten der Unternehmen sind künftig besser definiert. Das ermöglicht eine aussagekräftigere Vergabe der Aufträge.
In Bezug auf die Verfahren beinhaltet die Gesetzgebung interessante Neuerungen und Klärungen. Beim Einladungsverfahren müssen künftig nicht mehr mindestens fünf Unternehmen eingeladen werden. Das Minimum liegt neu bei drei Unternehmen.
Das «Freihändige Verfahren unter Konkurrenz» ermöglicht, für die Angebote direkt drei Unternehmen zu kontaktieren, ohne ein formelles Verfahren zu eröffnen oder ein Beschwerderecht einzuräumen.
Wir sind überzeugt, dass die technischen Dienste der öffentlichen Hand heute kompetenter und strukturierter sind. Sie sind in der Lage, die Ausschreibungen vorzubereiten oder die notwendigen Kostenvoranschläge zu erstellen. Damit entlasten sie die Verwaltung, die Kosten verursacht, ohne in Bezug auf die Arbeitsqualität einen Mehrwert zu generieren.
Der WBV verfolgt aufmerksam die Entwicklung dieser neuen Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen. Er beteiligte sich im Übrigen über einen aktiven Dialog mit mehreren öffentlichen Betrieben stark an ihrer Ausarbeitung, um auf die Vorteile gewisser Verfahren aufmerksam zu machen und vor allem konkrete und pragmatische Lösungen vorzuschlagen.
Strassensignalisation: Sicherheit und Innovation im Dienst der Baustellen
Die Sicherheit am Rande der Baustellen ist heute eine unumgängliche Anforderung. Die immer strengeren gesetzlichen Bestimmungen verlangen sowohl innerorts als auch ausserorts sowie in jeder anderen Umgebung eine präzis geregelte Signalisation. Eine ungeeignete Signalisation kann bei einem Unfall oder einem anderen Ereignis zu einer direkten Haftung des Unternehmens führen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und die Arbeitnehmer anhand des Typs und der Konfiguration ihrer Baustellen (klein, gross, mit besonderen Risiken, usw.) gezielt zu schulen, setzte der WBV eine innovative Lösung mit virtueller Realität um.
Ein immersives und pädagogisches Instrument
Mit Hilfe von spezialisierten Leistungserbringern wurde die gesamte Baustellensignalisation gemäss Norm VSS 40 886 in eine immersive App integriert. Strassensignalisation: Sicherheit und Innovation im Dienst der Baustellen Ausgerüstet mit einem Virtual-Reality- Helm können die Arbeitnehmer ihre Anwesenheit auf einer Baustelle simulieren und die Signalisationstafeln in korrekter Distanz und am richtigen Ort anbringen.
Allfällige Fehler werden automatisch entdeckt und erklärt, was den Lernprozess erleichtert. Mit der App wird rasch und effizient eine realistische Situation dargestellt. Die Arbeitnehmer werden konkret darauf vorbereitet, vor Ort richtig zu reagieren.
Wir sind überzeugt, dass sich die Arbeitnehmer mit diesem innovativen Instrument rasch die notwendigen Kenntnisse und Reflexe aneignen, um die Baustellen gut zu organisieren und richtig zu signalisieren. Die App stellt sowohl für die Unternehmen als auch für die Arbeitnehmer ein wichtiges Sicherheitsinstrument dar … ohne die Strassenbenutzer zu vergessen, die in erster Linie von der Klarheit und Präzision der Signalisation betroffen sind.
Eine vorbildliche öffentlichprivate Zusammenarbeit
Das Projekt profitierte von der wertvollen Unterstützung der kantonalen Kommission für Strassensignalisation, welche das Programm validierte, die verschiedenen Szenarien kontrollierte und die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen sicherstellte. Die Verantwortlichen der Kommission zeigten sich auch proaktiv bei der ständigen Verbesserung des Instruments. Diese öffentlich-private Zusammenarbeit zeigt die erfolgreiche Nutzung von Synergien im Dienst der Prävention und der kollektiven Sicherheit.
Wir danken der Kommission für Strassensignalisation und ihrem Sekretär, Herrn Cédric Mayor, Sektionschef, ganz herzlich für ihren Einsatz und ihre Unterstützung bei diesem innovativen Projekt.
Rechtsschutz: eine Säule in Bezug auf Nähe und Fachkenntnis
Seit rund 25 Jahren bietet der WBV seinen Mitgliedern auf der Grundlage eines Partnerschaftsvertrags einen Rechtsschutz an. Dieses System, das im Verlauf der Jahre stark erweitert wurde, bietet den Unternehmen, die in ihrem Alltag mit rechtlichen Problemen konfrontiert sind, eine konkrete und proaktive Unterstützung: Streitfälle mit Kunden, Probleme mit Unfällen oder Nachbarschaft, Konflikte in Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht, mit der Auslegung von Verträgen, mit Inkasso, Hypotheken, Versicherungen, …
Jedes Dossier wird vorerst von der internen Rechtsabteilung des WBV übernommen, die direkt interveniert. Wenn keine friedliche Lösung möglich ist, wird ein Anwalt mit der Vertretung der Interessen des betroffenen Unternehmens beauftragt.
Mit diesem Rechtsschutz bleibt der WBV möglichst nahe an seinen Mitgliedern und bietet ihnen unabhängig von der Art des Streitfalls rasche, konkrete und persönliche Antworten an. Mit diesem System werden auch die internen Kompetenzen des Verbands gestärkt, der sich heute als anerkanntes rechtliches Kompetenzzentrum positioniert. Mit dieser Dienstleistung fühlen sich die Mitglieder direkt gehört und unterstützt. Dem WBV ermöglicht dieser Austausch, nahe an seiner Basis zu bleiben und die täglichen Anliegen und Sorgen seiner Mitglieder kennenzulernen.
Aufgrund der Zunahme und der Komplexität der Fälle wurden zu Beginn des Jahres 2025 zwei neue Juristen angestellt, um den Anforderungen des Auftrags des Verbands zu genügen. Mit den neuen Mitarbeitern wird diese unentbehrliche Dienstleistung zweifelsohne gestärkt.
