Paritätische Berufskommission

Die paritätische Berufskommission [PBK] ist eine gerichtliche Instanz, die für das Arbeitsrecht und die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge zuständig ist. Angesichts der steigenden Komplexität gewisser Vertragsbestimmungen, der Zunahme der behandelten Fälle und des Anstiegs von Beschwerden von Firmen aus dem Ausland und aus der Schweiz sowie von Arbeitnehmern musste sich die PBK professioneller ausrichten.

Unter diesem Blickwinkel wurden die Kräfte neu organisiert und am 1. Januar 2025 wurden zwei neue Juristen angestellt. Mit dieser Weiterentwicklung können nicht nur die Kontrollen strukturiert und verstärkt werden. Es ist auch möglich, streng geregelte und gerechte Verfahren sicherzustellen. So sind die rechtliche Sicherheit und die Einhaltung der Rechte der involvierten Parteien garantiert.

Die weiteren Tätigkeiten der PBK wie die Kontrollen der Temporärfirmen, das Management des e-Badges oder die Überwachung der entsandten Arbeiter erfordern ein hohes Kompetenzniveau und Klarheit. Der WBV bleibt seinem Willen treu, die richtigen Personen mit den richtigen Aufgaben zu betreuen, um jederzeit eine effiziente und sichere Dienstleistung zu garantieren.

Wir freuen uns, auf ein Team von drei Anwälten und einer Juristin zählen zu können, das dem Bereich eine solide Unterstützung bietet. Sowohl die Sozialpartner als auch die verschiedenen paritätischen Kommissionen nahmen diese Weiterentwicklung sehr positiv auf. Sie sehen darin einen Qualitätsgewinn und eine verstärkte Glaubwürdigkeit.

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