2024 war für bauenwallis ein Jahr der Konsolidierung. Mit seiner Ausrichtung auf das Lobbying konnte der Verband die Leistungen an spezifische Bedürfnisse anpassen. Dies war insbesondere der Fall bei der Überwachung der Umsetzung von Gesetzen, die sich stark auf die Praxis der Mitglieder auswirken. Dank der ausgezeichneten Beziehungen zur HES-SO Valais Wallis, insbesondere zu ihrem Engineering, beteiligte sich der Verband an der Umsetzung innovativer Bildungsworkshops und an entsprechenden Informationen.
Gleichzeitig vertrat bauenwallis sehr aktiv die Interessen der Branche im schwierigen Dossier in Zusammenhang mit dem fehlenden Nachwuchs und der Notwendigkeit, die Berufsbildung im Kanton aufzuwerten. In ungewohnter Transparenz setzte das Departement für Volkswirtschaft und Bildung eine Arbeitsgruppe ein, in der neben den betroffenen Dienstchefs sämtliche Branchen mit «erhöhtem Risiko» vertreten waren. Es handelte sich dabei um die Bauwirtschaft, die Gastronomie und den Lebensmittelhandel sowie die Chemie. Die Dienstchefs setzten sich sowohl mit der Kritik als auch mit der notwendigen Analyse ihrer Tätigkeit auseinander. Dem Departementsvorsteher wurde am Ende des Jahres ein detaillierter Bericht mit konkreten Verbesserungsvorschlägen unterbreitet, die zu klaren Antworten führen sollten.
Sämtliche im Verband vertretenen Sektoren sind sich einig, dass es notwendig ist, die Branche bei der Verfolgung ihrer gemeinsamen Ziele zu vereinen und weiterhin auf dieses Ziel hinzuarbeiten.
Kommunikation
Der WBV stützt seine Imagestrategie weiterhin auf seine Mitglieder und die Vertretung der Branche ab. Um wie bisher mit einer geeinten Stimme zu sprechen und eine bessere Visibilität zu erzielen, wird das Journal «Gemeinsam Bauen» 2025 für seine 16. Auflage ein neues, modernes, engagiertes und visuell ansprechendes Layout erhalten. Seit Januar ist auf der Website des Verbands ebenfalls ein dynamischer und interaktiver Blog aufgeschaltet. Die Website wurde verschlankt und überarbeitet, um den Interessen der Besucher möglichst gut zu entsprechen.
Die Zeiten ändern sich. Die neue Generation von Arbeitnehmern hat andere Überzeugungen und Erwartungen und wir müssen diese Entwicklung berücksichtigen.
Historisch gesehen beruht unsere Sozialpartnerschaft auf der Zuhörbereitschaft, dem Dialog und der Suche nach gemeinsamen Lösungen in gegenseitigem Respekt. Dieses Modell bevorzugt die direkte Diskussion zwischen den Partnern anstelle von öffentlichen Stellungnahmen oder Botschaften über den Weg der Medien. Wir bezweifeln, dass diese Methoden – solange ein Dialog noch möglich ist – einen wirklichen Mehrwert generieren oder zu nachhaltigen Ergebnissen führen.
Wir sind überzeugt, dass mit einer grundlegenden Arbeit, mit der Möglichkeit, etwas in Frage zu stellen und mit der Konfrontation der Ideen in einem konstruktiven Rahmen die besten Lösungen gefunden werden. Und die Erfahrung zeigt uns, dass dies der richtige Weg ist.
Im Wallis funktioniert die Sozialpartnerschaft gut. Über die meisten Themen können wir in den Kommissionen und Arbeitsgruppen, die wir mit unseren Partnern eingesetzt haben, offen und transparent sprechen.
Das vergangene Jahr war von einer wichtigen Etappe geprägt: der Einführung und den ersten Schlussfolgerungen des neuen kantonalen Gesamtarbeitsvertrags [GAV] sowie der Umsetzung eines neuen Organisationsmodells, basierend auf der vollständigen Annualisierung der Arbeitszeit. Die hauptsächliche Neuerung besteht in der Integration der Reisezeit in die effektive Arbeitszeit.
Wir konnten einen Grossteil der Akteure davon überzeugen, dass dieses Modell an unsere Zeit angepasst ist. Es entspricht den wachsenden Erwartungen der Arbeitnehmer in Bezug auf das Gleichgewicht zwischen Berufsleben und Privatleben und ermöglicht gleichzeitig eine effizientere Bekämpfung der Winterarbeitslosigkeit und der Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Tätigkeit.
Dank dieser Annualisierung und der grösseren Flexibilität kann die Arbeitszeit bei starker Hitze, bei Unwetter oder bei ungünstigen Witterungsverhältnissen vorübergehend reduziert oder ausgesetzt werden. Diese Flexibilität ermöglicht anschliessend eine Kompensation in günstigeren Perioden. Die Reisezeit trägt dazu bei, dass die jährliche Schwelle von 2’112 Stunden erreicht wird, was zahlreiche Unternehmen begrüssen, die dieses Modell bereits umsetzen.
Diese Neuerung bildet gegenwärtig Gegenstand einer Analyse auf nationaler Ebene. Die Relevanz dieses Systems wird für andere Kantone oder Sektoren, unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten, analysiert. Der WBV nimmt als Initiator des Projekts wieder einmal eine Vorreiterrolle ein.
An dieser Stelle muss betont werden, dass dieses Projekt in Absprache mit den kantonalen und nationalen Sozialpartnern ausgearbeitet wurde, die ihre Kompetenzen und ihre Erfahrung einbrachten. Es handelt sich um ein ausgeglichenes, modernes und erfolgreich umgesetztes Modell, bei dem die Arbeitnehmer die Reduktion der Arbeitszeit auf sich nehmen, um die Arbeitsstelle zu erhalten und die Tätigkeit anhand der klimatischen Gegebenheiten besser zu organisieren.
Die neue kantonale Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie will eine Vorreiterrolle einnehmen, indem sie auf zahlreiche parlamentarische Motionen und Postulate antwortet. Ihre Ambition: sowohl für die Auftraggeber als auch für die Auftragnehmer zu einem richtigen «Werkzeugkasten» werden.
Die Bestimmungen wurden geklärt, um die Verfahren besser zu umrahmen und die Vergabeentscheide lesbarer zu gestalten. So ist es künftig einfacher zu verstehen, weshalb ein Unternehmen berücksichtigt wurde. Die Qualität steht im Zentrum dieser Revision. Alle Akteure des Sektors begrüssen diesen Schwerpunkt, mit dem anerkannt wird, dass die Qualität einen Preis hat und dass der Wunsch nach dem tiefsten Preis oft in eine Sackgasse führt.
Zwei Neuerungen verdienen eine besondere Aufmerksamkeit.
Künftig jedes Angebot, das mindestens 20 % unter dem Durchschnitt der eingegangenen Angebote liegt. Dieses Angebot kann eliminiert werden. Wir sind der Ansicht, dass diese Massnahmen verallgemeinert werden könnte, und dass das «kann» in ein «muss» umgewandelt werden sollte. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass aus Partnern Gegner werden, wenn die Preise zu stark nach unten gedrückt werden, und dass das Ergebnis für keine der Parteien zufriedenstellend ist.
Die zweite erwähnenswerte Neuerung betrifft die Evaluationskriterien. Die organisatorischen, strukturellen und finanziellen Kapazitäten der Unternehmen sind künftig besser definiert. Das ermöglicht eine aussagekräftigere Vergabe der Aufträge.
In Bezug auf die Verfahren beinhaltet die Gesetzgebung interessante Neuerungen und Klärungen. Beim Einladungsverfahren müssen künftig nicht mehr mindestens fünf Unternehmen eingeladen werden. Das Minimum liegt neu bei drei Unternehmen.
Das «Freihändige Verfahren unter Konkurrenz» ermöglicht, für die Angebote direkt drei Unternehmen zu kontaktieren, ohne ein formelles Verfahren zu eröffnen oder ein Beschwerderecht einzuräumen.
Wir sind überzeugt, dass die technischen Dienste der öffentlichen Hand heute kompetenter und strukturierter sind. Sie sind in der Lage, die Ausschreibungen vorzubereiten oder die notwendigen Kostenvoranschläge zu erstellen. Damit entlasten sie die Verwaltung, die Kosten verursacht, ohne in Bezug auf die Arbeitsqualität einen Mehrwert zu generieren.
Der WBV verfolgt aufmerksam die Entwicklung dieser neuen Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen. Er beteiligte sich im Übrigen über einen aktiven Dialog mit mehreren öffentlichen Betrieben stark an ihrer Ausarbeitung, um auf die Vorteile gewisser Verfahren aufmerksam zu machen und vor allem konkrete und pragmatische Lösungen vorzuschlagen.
Strassensignalisation: Sicherheit und Innovation im Dienst der Baustellen
Die Sicherheit am Rande der Baustellen ist heute eine unumgängliche Anforderung. Die immer strengeren gesetzlichen Bestimmungen verlangen sowohl innerorts als auch ausserorts sowie in jeder anderen Umgebung eine präzis geregelte Signalisation. Eine ungeeignete Signalisation kann bei einem Unfall oder einem anderen Ereignis zu einer direkten Haftung des Unternehmens führen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und die Arbeitnehmer anhand des Typs und der Konfiguration ihrer Baustellen (klein, gross, mit besonderen Risiken, usw.) gezielt zu schulen, setzte der WBV eine innovative Lösung mit virtueller Realität um.
Ein immersives und pädagogisches Instrument
Mit Hilfe von spezialisierten Leistungserbringern wurde die gesamte Baustellensignalisation gemäss Norm VSS 40 886 in eine immersive App integriert. Strassensignalisation: Sicherheit und Innovation im Dienst der Baustellen Ausgerüstet mit einem Virtual-Reality- Helm können die Arbeitnehmer ihre Anwesenheit auf einer Baustelle simulieren und die Signalisationstafeln in korrekter Distanz und am richtigen Ort anbringen.
Allfällige Fehler werden automatisch entdeckt und erklärt, was den Lernprozess erleichtert. Mit der App wird rasch und effizient eine realistische Situation dargestellt. Die Arbeitnehmer werden konkret darauf vorbereitet, vor Ort richtig zu reagieren.
Wir sind überzeugt, dass sich die Arbeitnehmer mit diesem innovativen Instrument rasch die notwendigen Kenntnisse und Reflexe aneignen, um die Baustellen gut zu organisieren und richtig zu signalisieren. Die App stellt sowohl für die Unternehmen als auch für die Arbeitnehmer ein wichtiges Sicherheitsinstrument dar … ohne die Strassenbenutzer zu vergessen, die in erster Linie von der Klarheit und Präzision der Signalisation betroffen sind.
Eine vorbildliche öffentlichprivate Zusammenarbeit
Das Projekt profitierte von der wertvollen Unterstützung der kantonalen Kommission für Strassensignalisation, welche das Programm validierte, die verschiedenen Szenarien kontrollierte und die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen sicherstellte. Die Verantwortlichen der Kommission zeigten sich auch proaktiv bei der ständigen Verbesserung des Instruments. Diese öffentlich-private Zusammenarbeit zeigt die erfolgreiche Nutzung von Synergien im Dienst der Prävention und der kollektiven Sicherheit.
Wir danken der Kommission für Strassensignalisation und ihrem Sekretär, Herrn Cédric Mayor, Sektionschef, ganz herzlich für ihren Einsatz und ihre Unterstützung bei diesem innovativen Projekt.
Seit rund 25 Jahren bietet der WBV seinen Mitgliedern auf der Grundlage eines Partnerschaftsvertrags einen Rechtsschutz an. Dieses System, das im Verlauf der Jahre stark erweitert wurde, bietet den Unternehmen, die in ihrem Alltag mit rechtlichen Problemen konfrontiert sind, eine konkrete und proaktive Unterstützung: Streitfälle mit Kunden, Probleme mit Unfällen oder Nachbarschaft, Konflikte in Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht, mit der Auslegung von Verträgen, mit Inkasso, Hypotheken, Versicherungen, …
Jedes Dossier wird vorerst von der internen Rechtsabteilung des WBV übernommen, die direkt interveniert. Wenn keine friedliche Lösung möglich ist, wird ein Anwalt mit der Vertretung der Interessen des betroffenen Unternehmens beauftragt.
Mit diesem Rechtsschutz bleibt der WBV möglichst nahe an seinen Mitgliedern und bietet ihnen unabhängig von der Art des Streitfalls rasche, konkrete und persönliche Antworten an. Mit diesem System werden auch die internen Kompetenzen des Verbands gestärkt, der sich heute als anerkanntes rechtliches Kompetenzzentrum positioniert. Mit dieser Dienstleistung fühlen sich die Mitglieder direkt gehört und unterstützt. Dem WBV ermöglicht dieser Austausch, nahe an seiner Basis zu bleiben und die täglichen Anliegen und Sorgen seiner Mitglieder kennenzulernen.
Aufgrund der Zunahme und der Komplexität der Fälle wurden zu Beginn des Jahres 2025 zwei neue Juristen angestellt, um den Anforderungen des Auftrags des Verbands zu genügen. Mit den neuen Mitarbeitern wird diese unentbehrliche Dienstleistung zweifelsohne gestärkt.
Einwilligung zur Verwendung von Cookies
Indem Sie Ihren Besuch auf dieser Website fortsetzen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies zur Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses und zur Erstellung von Besuchsstatistiken einverstanden.
Über nachstehende Schaltflächen können Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen.