Einige erinnern sich noch an die erste Anpassung des Gesetzes über die Familienzulagen, die zu einer starken Erhöhung der Zulagen für die Arbeitnehmenden führte. Zur Finanzierung wurde in der Schweiz erstmals auch von den Angestellten ein Beitrag verlangt. 2009 schafften es die Gewerkschaften, diese bereits sehr grosszügigen Zulagen noch um 10 Franken pro Monat zu erhöhen. Diese im Kanton Wallis einmalige und einzige Ausnahme führte zu gerechtfertigter Kritik.
Im Jahr 2022 sprach sich das Volk erneut für eine Erhöhung der Zulagen aus. Die CAFIB beschloss an ihrer Generalversammlung, die bestehende Sonderregelung trotz des Widerstands unserer Partner nicht mehr zu erneuern. Diese ungewöhnliche und zweckwidrige Besonderheit musste zugunsten der kantonalen Gesetzgebung aufgegeben werden.