Die vorgängige Arbeit einer tripartiten Kommission und die bilateralen Gespräche mit den Experten dieser Gesetzgebung führten zur Ausarbeitung eines Gesetzes, das im Vergleich zu den von anderen Kantonen ausgearbeiteten Grundlagen als innovativ bezeichnet werden kann.
Die Verordnung muss noch ausgearbeitet werden. In den Verhandlungen wird jedoch ebenfalls das gemeinsame Ziel verfolgt, die verschiedenen Akteure beim Verständnis und bei der Anwendung dieses neuen Gesetzes zum Wohl der Gemeinschaft, der Unternehmen und schliesslich unseres Kantons zu unterstützen.
Auch in diesem Fall konnte über technische Sitzungen zu besonderen Themen ein Konsens gefunden werden.