Das Dossier der elektronischen Ausschreibungen geht auf ein im Jahr 2018 von Manfred Schmid eingereichtes Postulat zurück. Es beschäftigte uns während der letzten Jahre ständig. Mit Begeisterung teilten wir mehrmals seine baldige Realisierung mit, um jeweils bald darauf wieder enttäuscht zu werden.
Auch wenn die neue Praxis nicht willentlich unbedingt abgelehnt wird, erreichen die Richtlinien nicht immer die Basis. Eine Diskussion mit dem Kantonsingenieur und den Kreischefs führte dazu, dass für die Umsetzung der elektronischen Ausschreibungen auf dem gesamten Kantonsgebiet das Datum des 1. Januars 2023 festgelegt werden konnte.
Nach zahlreichen erfolglosen Schreiben und Interventionen genügte eine einfache Sitzung, um dieses Dossier abzuschliessen. Die richtigen Personen am richtigen Ort sind also der Schlüssel für eine effiziente und qualitativ hochstehende Arbeit.
Der unlautere Wettbewerb durch Forstreviere bildet Bestandteil des Dossiers des öffentlichen Beschaffungswesens.
Einem Forstrevier wurde eine Ausschreibung für Tiefbauarbeiten zugestellt. Die Bauherrin hätte das Forstrevier jedoch nicht einladen dürfen und es hätte auch nicht den Auftrag erhalten sollen. Es respektierte nämlich den GAV des Bauhauptgewerbes nicht, obwohl dies in der Ausschreibung durch den Ingenieur vorausgesetzt wurde. Ausserdem hätte man das Forstrevier allein schon aufgrund der Quersubventionierung durch die Gemeinde als Bauherrin ausschliessen müssen.
Trotzdem erhielt es den Auftrag. Der WBV legte im Namen seiner Mitglieder Beschwerde ein. Dadurch sollte anerkannt werden, dass die GAV für diese ausgeschriebenen Arbeiten massgebend sind und eingehalten werden müssen. Im gegenteiligen Fall wäre es sowohl in seiner Motivation als auch in seiner Realität effektiv ein unlauterer Wettbewerb, bei dem alle mit viel Geduld ausgehandelten GAV übergangen würden.
Leider zog es das Kantonsgericht vor, in diesem Fall nicht zu urteilen. Es stellte lediglich fest, dass der Zweck einer Beschwerde durch einen Verband nicht gegeben sei, da es sich um ein Einladungsverfahren handle, von dem nicht alle, sondern nur einige Mitglieder profitierten. Allerdings ging es dem Verband nicht in erster Linie um die Vergabe des Auftrags, sondern vielmehr um die Einhaltung der GAV.
Die Weiterführung des Verfahrens vor Bundesgericht war nicht möglich. Deshalb versuchten wir, im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen die Möglichkein einer Beschwerde durch die paritätischen Kommissionen einzuführen. Damit sollte verhindert werden, dass öffentliche Betriebe ungestraft das Gesetz missachten können.
Das Parlament verstand das Vorgehen nicht und lehnte den Vorschlag in der ersten Lesung ab. Nach einer Diskussion mit dem Dienstchef über dieses Thema und die vorgeschlagenen Korrekturmassnahmen wurde im Sinn einer Einigung und in gegenseitigem Vertrauen auf die Einführung dieses Schutzmechanismus im Gesetz verzichtet. Uns wurde nämlich bestätigt, dass die Forstreviere über dieses Problem informiert würden und ihnen klar mitgeteilt werde, dass sie für solche Aufträge keine Angebote einreichen dürfen.
Auch der Departementsvorsteher, der unseren Verband angegriffen hatte, anerkannte das Problem und verstand unser Vorgehen, das er schliesslich begrüsste. Wir bauten also Brücken zwischen den verschiedenen Beteiligten. Hoffen wir, dass diese Brücken in einem positiven Sinn und Geist genutzt werden.
Das Dossier des Regiesatzes konnte ebenfalls abgeschlossen werden. Auch wenn das System nicht perfekt ist, wird es doch zumindest vom Staat Wallis und seiner Dienstelle für Mobilität formell angewendet. Da er auch die Berechnungsweise und die Stundenansätze festlegte, hat die WEKO in diesem Sinn keine Möglichkeit, das System anzuzeigen und darin eine Kartellabsprache zu sehen.
Der Regiesatz wird in 4 Klassen umgesetzt. Als Grundlage dient der letzte offizielle Satz der Westschweiz von 2015. Zusätzlich gelangt der Index der Personalkosten zur Anwendung, der jeweils zu Jahresbeginn vom SBV herausgegeben wird. Der Satz kann also ganz einfach festgelegt werden. Der Staat Wallis anerkennt zudem die Durchschnittslöhne für qualifizierte und weniger qualifizierte Arbeitskräfte in unserem Sektor für die Anwendung dieses einzigen Satzes.
Im vergangenen Jahr wurde der Index aufgrund des Kriegs in der Ukraine nicht herausgegeben, was zu Problemen für die Regiearbeiten führte. Nach einer Intervention akzeptierte der Staat die Indexierung mit dem Satz des Vorjahrs und der zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Erhöhung.
Auch diese Flexibilität wurde durch ein persönliches Gespräch und das Verständnis für eine geeignete und umsetzbare Lösung ermöglicht.
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