Das Dossier des Regiesatzes konnte ebenfalls abgeschlossen werden. Auch wenn das System nicht perfekt ist, wird es doch zumindest vom Staat Wallis und seiner Dienstelle für Mobilität formell angewendet. Da er auch die Berechnungsweise und die Stundenansätze festlegte, hat die WEKO in diesem Sinn keine Möglichkeit, das System anzuzeigen und darin eine Kartellabsprache zu sehen.
Der Regiesatz wird in 4 Klassen umgesetzt. Als Grundlage dient der letzte offizielle Satz der Westschweiz von 2015. Zusätzlich gelangt der Index der Personalkosten zur Anwendung, der jeweils zu Jahresbeginn vom SBV herausgegeben wird. Der Satz kann also ganz einfach festgelegt werden. Der Staat Wallis anerkennt zudem die Durchschnittslöhne für qualifizierte und weniger qualifizierte Arbeitskräfte in unserem Sektor für die Anwendung dieses einzigen Satzes.
Im vergangenen Jahr wurde der Index aufgrund des Kriegs in der Ukraine nicht herausgegeben, was zu Problemen für die Regiearbeiten führte. Nach einer Intervention akzeptierte der Staat die Indexierung mit dem Satz des Vorjahrs und der zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Erhöhung.
Auch diese Flexibilität wurde durch ein persönliches Gespräch und das Verständnis für eine geeignete und umsetzbare Lösung ermöglicht.
Dieses Dossier gewinnt immer mehr an Bedeutung. Es ist schwierig, Lösungen für diese paradoxen Situationen zu finden. Angesichts der Klimaerwärmung muss überall gespart und alles geschützt werden. Es ist deshalb unglaublich, dass wir in der Schweiz keinen Sand gewinnen und kein Gestein abbauen können, obwohl dieses Material in genügender Menge vorhanden ist. Es wird vorgezogen, diese Materialien zu importieren und dafür lange Transporte in Kauf zu nehmen, mit denen die Umwelt belastet wird.
Wir nahmen mit den Umweltverantwortlichen des Kantons Wallis, dem neuen kantonalen Pedologen und den entsprechenden Dienststellen Kontakt auf und mussten feststellen, dass deren Ermessensspielraum in Bezug auf die Umsetzung der Bundesgesetzgebung stark eingeschränkt ist. Es findet aufgrund dieser einschränkenden Gesetzgebung, deren strikte Auslegung von den Gerichten mehrmals bestätigt wurde, ebenfalls keine Interessensabwägung statt.
Trotzdem konnten erste Schritte eingeleitet werden. Der Staat verfasste eine Richtlinie, damit die wiederaufbereiteten Materialien, die aus unserem Sektor stammen, im Rahmen von Strassensanierungen und Neubauten eingesetzt werden können. Die Richtlinie hätte ehrgeiziger ausfallen können, da Mineralische Ressourcen und Recycling das Know-how unserer Labors anerkannt ist. Der Anteil gewisser Materialien könnte ebenfalls ohne Auswirkungen auf ihre Qualität und Lebensdauer erhöht werden.
Aber auch mit dem Einsatz sämtlicher aufbereiteten Materialien fehlen die Rohstoffe immer noch in grossem Umfang, da über das Recycling höchstens 25% des benötigten Materials zur Verfügung steht.
Im Energiebereich wurden dringliche Massnahmen getroffen. Dasselbe müsste mit der Versorgung passieren, um die Umweltbelastung durch Lärm, Luftverschmutzung, Ausstoss von CO2, usw. zu verhindern.
Bodenverbesserung
Wenn das Parlament etwas beschliesst, lautet die Standardaussage des Präsidenten: «Das Dossier wird zur Ausführung an den Staatsrat weitergeleitet». Mit anderen Worten: Die Exekutive ist mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt. Aber… Die Verflechtung der verschiedenen Gesetze führt dazu, dass das saubere, vom übrigen Material getrennte Aushubmaterial, das vor Ort nicht verwendet werden kann, in grosser Menge auf den Deponien landet. Diese sind jedoch nicht für diese Art von Material vorgesehen. Und das ist ein absoluter Unsinn. Dazu entstehen extrem hohe Kosten, ohne eine echte Gegenleistung zu erhalten. Die Horizonte A und B eines Bodenprofils sollten genutzt werden können, da es sich um schützenswertes Erdmaterial handelt.
In einer Motion wurde ein flexibleres Verfahren für die Planierung und Korrektur von landwirtschaftlich genutztem Boden gefordert, damit er einfacher bearbeitet werden kann. Diese Motion rieb sich jedoch an einschränkenden nationalen rechtlichen Beschlüssen auf, welche die Bedürfnisse nicht berücksichtigen und den gesunden Menschenverstand vermissen lassen. Die Gesuche werden also zwar rascher behandelt, aber systematisch abgelehnt. Die verschiedenen Beschwerden haben wenig Aussicht auf Erfolg.
Deshalb muss eine neue Lösung gefunden werden, um die von uns verarbeiteten, verwalteten und getrennten Materialien nutzen zu können, wie die Politik dies wünscht. Die Materialien dürfen nicht gegen Bezahlung auf Deponien gelagert werden, die für ungeeignete Materialien vorgesehen sind.
Gespräche wurden geführt, um gemeinsame Lösungen zu finden. Wieder einmal konnten die verschiedenen Beteiligten in den Diskussionen ihre Bedürfnisse darlegen. Zwar wurde noch keine Lösung gefunden. Trotzdem ist der Wille spürbar, auf verschiedenen Ebenen gewisse Schritte einzuleiten, um die Reibungspunkte gemeinsam zu behandeln. Aber auf der Stufe der Gesetzgebung ist das eine hohe Kunst…
Der unlautere Wettbewerb durch Forstreviere bildet Bestandteil des Dossiers des öffentlichen Beschaffungswesens.
Einem Forstrevier wurde eine Ausschreibung für Tiefbauarbeiten zugestellt. Die Bauherrin hätte das Forstrevier jedoch nicht einladen dürfen und es hätte auch nicht den Auftrag erhalten sollen. Es respektierte nämlich den GAV des Bauhauptgewerbes nicht, obwohl dies in der Ausschreibung durch den Ingenieur vorausgesetzt wurde. Ausserdem hätte man das Forstrevier allein schon aufgrund der Quersubventionierung durch die Gemeinde als Bauherrin ausschliessen müssen.
Trotzdem erhielt es den Auftrag. Der WBV legte im Namen seiner Mitglieder Beschwerde ein. Dadurch sollte anerkannt werden, dass die GAV für diese ausgeschriebenen Arbeiten massgebend sind und eingehalten werden müssen. Im gegenteiligen Fall wäre es sowohl in seiner Motivation als auch in seiner Realität effektiv ein unlauterer Wettbewerb, bei dem alle mit viel Geduld ausgehandelten GAV übergangen würden.
Leider zog es das Kantonsgericht vor, in diesem Fall nicht zu urteilen. Es stellte lediglich fest, dass der Zweck einer Beschwerde durch einen Verband nicht gegeben sei, da es sich um ein Einladungsverfahren handle, von dem nicht alle, sondern nur einige Mitglieder profitierten. Allerdings ging es dem Verband nicht in erster Linie um die Vergabe des Auftrags, sondern vielmehr um die Einhaltung der GAV.
Die Weiterführung des Verfahrens vor Bundesgericht war nicht möglich. Deshalb versuchten wir, im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen die Möglichkein einer Beschwerde durch die paritätischen Kommissionen einzuführen. Damit sollte verhindert werden, dass öffentliche Betriebe ungestraft das Gesetz missachten können.
Das Parlament verstand das Vorgehen nicht und lehnte den Vorschlag in der ersten Lesung ab. Nach einer Diskussion mit dem Dienstchef über dieses Thema und die vorgeschlagenen Korrekturmassnahmen wurde im Sinn einer Einigung und in gegenseitigem Vertrauen auf die Einführung dieses Schutzmechanismus im Gesetz verzichtet. Uns wurde nämlich bestätigt, dass die Forstreviere über dieses Problem informiert würden und ihnen klar mitgeteilt werde, dass sie für solche Aufträge keine Angebote einreichen dürfen.
Auch der Departementsvorsteher, der unseren Verband angegriffen hatte, anerkannte das Problem und verstand unser Vorgehen, das er schliesslich begrüsste. Wir bauten also Brücken zwischen den verschiedenen Beteiligten. Hoffen wir, dass diese Brücken in einem positiven Sinn und Geist genutzt werden.
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