LMV 2023 für das Bauhauptgewerbe

2023 fällt mit der vollständigen Erneuerung des Landesmantelvertrags zusammen, der die Arbeitsbedingungen von über 90’000 Arbeitnehmenden festlegt.

Unsere Geschichte, unsere Kultur, die daraus entstandenen Bedürfnisse und die ständige Weiterentwicklung unserer Ausbildung führten im Verlauf der Zeit zu Texten, die eine Gleichbehandlung aller Beteiligten, seien es Unternehmen oder Arbeitnehmende, sicherstellen.

Im vergangenen Jahr erhielten wir die Kaufkraft unserer Mitarbeitenden, indem wir ihnen global den Teuerungsausgleich 2021 gewährten. Diese Teuerung stieg aufgrund des Kriegs in der Ukraine und anderer wirtschaftlicher Faktoren massiv an und erreichte im Dezember einen Wert von 2.8%.

Im Jahr 2022 kam es zu harten Verhandlungen zwischen den Schweizer Sozialpartnern, bei denen Lohnerhöhungen und Flexibilität im Zentrum standen.

Der Vorstand des WBV setzte eine Kommission Flexibilität ein. Diese analysierte die Elemente, welche unsere Tätigkeit beeinflussen (Arbeitsaufschub, Hitzewellen, Unwetter, …), und reichte ein entsprechendes Projekt ein.

Auf nationaler Ebene waren die Bedürfnisse anscheinend grösser, da in den Dokumenten 58 Arbeitsstunden pro Woche, einschliesslich Reisezeit, vorgesehen waren. Die Einführung einer solchen Lösung hätte nach Ansicht des WBV, der sich sehr stark gegen diese Möglichkeit positioniert hat, die Attraktivität unserer Branche in einer Zeit, in der die Arbeit nicht mehr der Prüfstein für die neuen Generationen ist und die Freizeit im Vordergrund steht, sicherlich beeinträchtigt.

Schliesslich erzielten die nationalen Sozialpartner nach einer langen Verhandlungssitzung eine Übereinkunft, mit der im wesentlichen ein vertragsloser Zustand verhindert wurde. Unsere Branche verfügte damit über einen Sicherheitsschirm gegenüber ausländischen Unternehmen, Temporärbüros und Firmen, die sich nicht an die Vorgaben halten.

Die pauschale Lohnerhöhung von 150 Franken pro Monat reicht für viele Mitarbeitende nicht aus, um die Teuerung voll auszugleichen. Der WBV bedauerte die Gewährung von Pauschalbeträgen. Für ihn war es immer wichtig, zwischen den Arbeitnehmenden mit und ohne Diplom eine Differenz aufrechtzuerhalten. Andernfalls könnte man sich die Frage stellen, weshalb man sich um eine Ausbildung bemühen sollte, wenn die Anerkennung ständig sinkt.

Wir führten anschliessend mit den Gewerkschaften Gespräche, um den von uns gewährten Betrag mindestens teilweise von der obligatorischen und allgemein gewährten Lohnerhöhung 2022 abziehen zu können. Sie liessen jedoch den gesunden Menschenverstand vermissen und errichteten statt einer Brücke eine Mauer. Dabei versteckten sie sich hinter einer wörtlichen Auslegung der Schweizer Vereinbarung und traten so die Philosophie mit Füssen, die während Jahren auf kantonaler Ebene aufgebaut worden war. Wir nahmen deshalb die Diskussionen wieder auf, um einen neuen und modernen lokalen GAV auszuarbeiten. Dieser soll die Realität der Branche sowie die Ansprüche der Unternehmen und der Arbeitnehmenden berücksichtigen, damit wir unsere Tätigkeit möglichst gut und sicher ausüben können.

AVE AVRIL 2019 (OLIVIER MAIRE)
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