Forstreviere und unlauterer Wettbewerb

Der unlautere Wettbewerb durch Forstreviere bildet Bestandteil des Dossiers des öffentlichen Beschaffungswesens.

Einem Forstrevier wurde eine Ausschreibung für Tiefbauarbeiten zugestellt. Die Bauherrin hätte das Forstrevier jedoch nicht einladen dürfen und es hätte auch nicht den Auftrag erhalten sollen. Es respektierte nämlich den GAV des Bauhauptgewerbes nicht, obwohl dies in der Ausschreibung durch den Ingenieur vorausgesetzt wurde. Ausserdem hätte man das Forstrevier allein schon aufgrund der Quersubventionierung durch die Gemeinde als Bauherrin ausschliessen müssen.

Trotzdem erhielt es den Auftrag. Der WBV legte im Namen seiner Mitglieder Beschwerde ein. Dadurch sollte anerkannt werden, dass die GAV für diese ausgeschriebenen Arbeiten massgebend sind und eingehalten werden müssen. Im gegenteiligen Fall wäre es sowohl in seiner Motivation als auch in seiner Realität effektiv ein unlauterer Wettbewerb, bei dem alle mit viel Geduld ausgehandelten GAV übergangen würden.

Leider zog es das Kantonsgericht vor, in diesem Fall nicht zu urteilen. Es stellte lediglich fest, dass der Zweck einer Beschwerde durch einen Verband nicht gegeben sei, da es sich um ein Einladungsverfahren handle, von dem nicht alle, sondern nur einige Mitglieder profitierten. Allerdings ging es dem Verband nicht in erster Linie um die Vergabe des Auftrags, sondern vielmehr um die Einhaltung der GAV.

Die Weiterführung des Verfahrens vor Bundesgericht war nicht möglich. Deshalb versuchten wir, im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen die Möglichkein einer Beschwerde durch die paritätischen Kommissionen einzuführen. Damit sollte verhindert werden, dass öffentliche Betriebe ungestraft das Gesetz missachten können.

Das Parlament verstand das Vorgehen nicht und lehnte den Vorschlag in der ersten Lesung ab. Nach einer Diskussion mit dem Dienstchef über dieses Thema und die vorgeschlagenen Korrekturmassnahmen wurde im Sinn einer Einigung und in gegenseitigem Vertrauen auf die Einführung dieses Schutzmechanismus im Gesetz verzichtet. Uns wurde nämlich bestätigt, dass die Forstreviere über dieses Problem informiert würden und ihnen klar mitgeteilt werde, dass sie für solche Aufträge keine Angebote einreichen dürfen.

Auch der Departementsvorsteher, der unseren Verband angegriffen hatte, anerkannte das Problem und verstand unser Vorgehen, das er schliesslich begrüsste. Wir bauten also Brücken zwischen den verschiedenen Beteiligten. Hoffen wir, dass diese Brücken in einem positiven Sinn und Geist genutzt werden.

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