Schweizerischer Baumeisterverband

Unser Dachverband hat die Aufgabe, die gesamten Interessen seiner Mitglieder im Hinblick auf die Besonderheiten des wirtschaftlichen, geopolitischen und sozialen Gefüges zu vertreten. Das Zusammenleben ist nämlich entscheidend. Dazu muss der Grundsatz angewendet werden, der in der Präambel der Bundesverfassung steht: «Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen». Es handelt sich dabei um den Respekt vor den Minderheiten mit der Solidarität als Devise.

Der SBV ist ein Verband bestehend aus Mitgliedern, nicht aus Verbänden. Nur die Mitglieder haben Rechte und können die Arbeitsweise beeinflussen. Der Verband ist in Regionen eingeteilt, die Vertretungen delegieren. Die Regionen organisieren sich selbstständig.

Die Sektionen sind nicht Mitglieder des Dachverbands und verfügen über keinerlei Rechte. Sie kommen in den Statuten als Organe nicht vor und es gibt keinen Artikel, der ihnen eine bestimmte Stellung zuweist.

Dieses Organisationsprinzip geht also klar davon aus, dass die kantonalen Verbände nicht vom Dachverband abhängig, sondern selbstständig sind. Wenn das nationale Interesse vom Dachverband nach einer echten Abwägung der Interessen aller Besonderheiten, die den SBV ausmachen, vertreten werden soll, ist es nicht relevant, dass dieser sich in die kantonalen Angelegenheiten einmischt.

Sein Auftrag besteht im Erhalt des sehr heiklen Gleichgewichts der Diversität (Lokalisierung, Grösse, Tätigkeit) seiner Mitglieder. Er muss für die Mitglieder da sein und darf nicht selbstgefällig für sich selbst leben. Leider muss festgestellt werden, dass der Dachverband immer mehr versucht, eine pyramidenförmige Organisation durchzusetzen. Sogenannte Sekretariate sollten ihn konsultieren, bevor sie sich äussern. Vor allem aber sollten sie die Pläne des Zentralvorstands und der Zentralverwaltung vertreten, ohne sich dazu zu äussern. Damit wird eine Funktionsweise wie bei der UNIA gefördert, bei der die Regionen Angestellte der Zentrale mit einer klaren Hierarchie sind!

Das ist nicht die Struktur, die unsere Gründerväter wollten. Sie bevorzugten eine Vertretung der gemeinsamen Interessen, geprägt von unterschiedlichen Ansichten, Statuten und Lösungen. Nur die Sektionen und ihr Vorstand – und schlussendlich die Mitglieder – können die besten Beschlüsse für ihren Kanton und ihre Region fassen. In Bezug auf Gesamtarbeitsverträge, Bildung sowie politisches, wirtschaftliches und soziales Lobbying hat der SBV deshalb einen Informationsauftrag. Die Basis hat diese Informationen zu analysieren und zu integrieren, damit sie anschliessend entscheiden kann, ob die Vorschläge für jedes ihrer Gebiete relevant sind.

Wir diskutierten mit dem Dachverband und dem Zentralvorstand oft über Dossiers, bei denen die vom SBV vertretene oder aufgedrängte Vorgehensweise weder den Erwartungen noch den besonderen Interessen unserer Region entsprach.

Ausserdem bezahlen die Mitglieder des WBV dem SBV Beiträge in Höhe von 740’000 Franken und haben – abgesehen von den «gemeinsamen» Interessen – das Recht darauf zu wissen, wie die einschlägigen Leistungen des Dachverbands aussehen, welche Bedeutung er ihren spezifischen Themen schenkt und wie er sie in lokalen Dossiers unterstützt.

Diese Reflexion beschäftigt uns gegenwärtig und wir werden sie weiterführen. Der SBV muss aufzeigen, was er konkret und quantitativ einbringt, damit wir uns wirklich auf ihn einlassen können.

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