So hat der WBV seine Kommunikationskompetenzen verstärkt, damit alle Säulen einheitlich kommunizieren und jede Intervention über die geleistete Arbeit die Stärke und Richtigkeit ihrer Forderungen unter Beweis stellt. Es handelt sich um eine richtige, vernünftige und durchdachte Gewerkschaft.
Unsere Partnerschaft mit Kanal 9, unsere Zeitschrift «Gemeinsam Bauen» und unsere Website – mit zahlreichen Informationen für die Fachleute und die breite Bevölkerung – tragen zu dieser Bekanntheit bei, die für die Verbreitung unserer Botschaften so wichtig ist.
Die Treffen mit den Partnern der verschiedensten Bereiche sind ausserdem eng mit einem erfolgreichen Lobbying verknüpft. Die persönlichen und beruflichen Beziehungen zu den Entscheidungsträgern, Gesetzgebern, Regulatoren und Verwaltungen bilden deshalb grundlegende Elemente des Lobbyings des WBV. Sich treffen, debattieren, sich zuhören, sich austauschen, … sind wichtige Elemente, um gemeinsame Achsen zu finden und in die richtige Richtung zu gehen.
Im Jahr 2023 bauten wir Brücken zu unseren Partnern. In diesem Jahr konsolidierten wir unsere Aktionen. Dabei suchten wir nicht nur Unterstützung, sondern boten auch Hilfe an, damit Projekte erfolgreich abgeschlossen werden können. Ein Wort, eine Aktion, eine Arbeit: das ist die Partitur, die wir täglich neu schreiben.
Treffen mit den Staatsräten und Dienstchefs, mit Gemeindepräsidenten und eidgenössischen Parlamentariern aller Parteien tragen zu einer gewissen Vertrautheit bei, die Diskussionen ohne Tabu und in gegenseitigem Respekt erleichtert, wobei immer mit Entschlossenheit versucht wird, den Gesprächspartner von der eigenen Ansicht zu überzeugen: öffentliches Beschaffungswesen, Baugesetz, Bodenverbesserung, e-Badges, Gesamtarbeitsvertrag, Bildung, … all diese Dossiers erforderten zahlreiche Sitzungen, schreiten aber allmählich in der richtigen Richtung fort.
Dieses Dossier ist ein Dauerthema, das leider noch lange nicht abgeschlossen ist.
Dabei haben wir unsere Kräfte in allen möglichen Richtungen und bei allen politischen und administrativen Einheiten eingesetzt. Aber, wie Sartre sagte: «Die Hölle, das sind die anderen». Bei jeder Anfrage und bei jeder Erinnerung an eine gewisse Verantwortung war immer dieselbe Litanei zu hören: Es liegt nicht an uns, sondern … an der Gesetzgebung und an der nationalen, kantonalen und/oder kommunalen Autonomie.
Niemand hat eine Lösung für dieses Problem, obwohl alle dieselbe Feststellung machen und die Auswirkungen dieser Untätigkeit schwerwiegend sind und ständig grösser werden. Alle verlieren, aber alle scheinen sich damit abzufinden. Hoffnungslos!
Nachdem wir auf kantonaler Ebene intervenierten und das Parlament 2018 davon überzeugen konnten, die Rollen im Raumplan hinsichtlich der Deponien und Steinbrüche klar zu definieren, dachten wir, dass die Behörden aufgrund dieses Auftrags ihre Arbeit aufnehmen würden. Im Jahr 2020 erhielten wir nochmals die Zustimmung des Parlaments, um das Aushubmaterial flexibler nutzen zu können. Wir waren überzeugt, dass die Verwaltung jetzt Lösungen suchen und umsetzen würde.
Überrascht mussten wir jedoch feststellen, dass nach jedem überwundenen Hindernis ein neues und unüberwindbares auftauchte…
Es muss festgestellt werden, dass die Mitarbeitenden unserer Verwaltungen ausgezeichnete Ping-Pong-Spieler sind, die sich den Ball gegenseitig zuspielen. Neustes Beispiel: Der Bundesrat mit seinen Dienststellen. Nachdem wir zur Kenntnis genommen hatten, dass sämtliche Verbote eines Abbaus in Fliessgewässern oder im Grundwasser sowie der Nutzung von sauberem Material in der Landwirtschaftszone im Schweizerischen Recht begründet sind, liessen wir ein Postulat ausarbeiten, das von der Raumplanungskommission in Bern einstimmig eingereicht wurde. Dieses forderte von der Regierung Lösungen, um die Entwicklung der von uns unterstützten Kreislaufwirtschaft zu gewährleisten. Die Antwort war eindeutig: Die Raumplanung liegt nicht in unserer Zuständigkeit. Sie liegt in der Kompetenz der Kantone. Wenden Sie sich deshalb bitte an die richtigen Behörden…
Die Kreislaufwirtschaft entwickeln
Um die Kreislaufwirtschaft konkret zu fördern und den CO2-Ausstoss spürbar zu reduzieren, müssen in erster Linie die Hindernisse aufgedeckt werden. Und diese sind auf verschiedenen gesetzlichen Ebenen zahlreich. Unsere zugespitzte Rechtsetzung hat unser ganzes Land unter eine Schutzkuppel gestellt, welche die Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft verhindert. Mit der aktuellen reduktionistischen Vision, die verlangt, dass jede einzelne Gesetzgebung ohne Ausnahme in ihrer Gesamtheit eingehalten wird, fahren wir geradeaus in eine Mauer.
Mit der Entwicklung der Technologien werden jedoch die Auswirkungen auf gewisse Güter, die wir schützen möchten, auf ein annehmbares Mass reduziert.
Wenn die Möglichkeit besteht, Sortierzentren im Nahbereich zu eröffnen, recycelte und saubere Erde sowie die verfügbaren Rohstoffe zu nutzen, werden Transporte mit hohem CO2-Ausstoss auf ein Minimum reduziert. Dasselbe gilt für die Risiken, die sie erzeugen, sei es im Bereich der Sicherheit aufgrund der Verkehrsüberlastung oder in struktureller Hinsicht durch die Abnutzung des Strassenbelags, die zu einem bedeutenden Renovationsbedarf führt. Dazu kommen noch die Belästigungen für die Bevölkerung, insbesondere der Lärm und der Feinstaub.
Wagen wir es, darüber nachzudenken, dass der Abbau von Sand aus dem Grundwasser und den Fliessgewässern möglich wäre, indem die Abdeckung des Bedarfs mit kurzen Transportwegen einem gewissen Schutz der Umwelt oder anderer Güter übergeordnet würde.
Die neue Gesetzgebung ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Nun muss sie gemäss ihrem Sinn und Geist umgesetzt werden. Zwar wurden nicht alle unsere Ideen aufgenommen. Aber wir konnten die Eigenheiten unserer Branche erklären und verständlich machen, was ausserordentlich wichtig ist, da wir zu unserer Überraschung feststellen mussten, dass diese Besonderheiten bei gewissen Juristen und Vertretern des Staats unbekannt waren.
Im Vergleich zur Gesetzgebung anderer Kantone ist diese Gesetzgebung durchaus innovativ. Sie zeigt klar auf, dass der Gesetzgeber endlich verstanden hat, dass die Niedrigpreisangebote, die oft zu Enttäuschungen führten, auf die Dauer viel mehr kosten als ein etwas teureres Angebot eines qualitativ hochstehenden und gut strukturierten Unternehmens mit entsprechend ausgebildetem Personal.
Das Gesetz und seine Verordnung zeugen jetzt vom Willen des Kantons Wallis, die Unternehmen mit Erfahrung und mit Ausbildungsplätzen in Bezug auf das öffentliche Beschaffungswesen nicht mehr zu bestrafen, sondern zu bevorzugen. So gehört die Gleichung «Preis > Qualität» der Vergangenheit an.
Gegenwärtig werden die öffentlichen Bauherren für die neue Gesetzgebung sensibilisiert. Sie muss möglichst rasch und in jeder Ausschreibung angewendet werden, so dass der Paradigmenwechsel, den der WBV seit 1996 unterstützt, definitiv verankert wird.
Rationalisierung der Verfahren: Unnötige Arbeit ohne Mehrwert vermeiden
Es ist an der Zeit, diejenigen Verfahren zu rationalisieren, die unsere administrative Arbeit unnötig erschweren. So generiert eine Einladung an 10 Unternehmen für Arbeiten unter 100’000 Franken keinen Mehrwert, ganz im Gegenteil. Das freihändige Verfahren unter Konkurrenz, das im neuen Gesetz bis zu einem Wert von 300’000 Franken mit 3 Referenzangeboten festgehalten ist, muss möglichst oft genutzt werden. Die Bauherren verfügen über die Fachkompetenzen, um die Ausschreibungen für diese Art von Arbeiten zu erstellen und den gesunden Menschenverstand um diejenigen Unternehmen auszuwählen, welche diese Arbeiten ausführen sollen.
Wir konnten die Dienststelle für Mobilität diesbezüglich sensibilisieren. Sie wird in diesem Jahr auch für höhere Schwellenwerte als zuvor, die vom Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ermöglichten Verfahren anwenden. Darüber freuen wir uns. Zudem sind wir überzeugt, dass dieser gesunde Menschenverstand auch anderen kantonalen oder kommunalen Einheiten als gutes Beispiel dienen kann.
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