Mittelfristig steht der Verband vor tiefgreifenden Veränderungen. Eine ganze Generation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter der Direktor und 2 Vizedirektoren, werden nämlich ihr Pensionsalter erreichen. Die Herausforderungen und Bedürfnisse der Unternehmen wandeln sich ständig. Der Verband muss diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen und die geeigneten Optionen und Lösungen anbieten. In diesem Zusammenhang organisierte der Vorstand ein Seminar extra muros, um die aktuellen Strukturen, die Entwicklung des Tätigkeitsfelds angesichts des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, sozialen Umfelds und somit die neue Architektur dieser alten Dame WBV zu analysieren.
Auch die Themen Bildung, Sozialversicherungen, Konzentration der Unternehmen, kantonale Entwicklung, Technik, Legalismus, Nachwuchs und Zweisprachigkeit wurden unter die Lupe genommen. Die Herausforderungen sind zahlreich: Die Zukunft ist immer noch schwer voraussehbar. In den letzten Jahren wurde uns das leider wieder bewusst. Krieg, Pandemie, fehlende Rohstoffe, Inflation, Technologie,… erschütterten die ganze Welt. Und unser Land zeigte sich gegenüber diesen immer rascheren und folgenreichen Veränderungen ausserordentlich widerstandsfähig. Im Zentrum dieser Flaute befindet sich Ihr Verband, dessen einzige Ambition wie bisher auch künftig darin bestehen wird, für seine Mitglieder da zu sein und sich entsprechend anzupassen.
Bei der Einführung der «Solidarhaftung» im Jahr 2013 ging der WBV neue Wege, indem er vorerst ein Register vorschlug, mit dem belegt werden sollte, dass die eingetragenen Unternehmen ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihren Subunternehmen wahrnahmen, dass keine Anomalie vorlag und dass sie deshalb diesbezüglich nicht zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Anschliessend wurde dieses Register ins Projekt des Badges des Bauhauptgewerbes übertragen. Dieser Badge wurde vom Kanton anerkannt. Die Unternehmen waren aufgrund ihres Eintrags nicht mehr dazu verpflichtet, Bestätigungen in Bezug auf die Bezahlung der Soziallasten und auf die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge einzureichen, sofern die Kontrolllampe grün anzeigte.
Nach der Ernennung von Herrn Mathias Reynard als Staatsrat wurde eine neue Schwelle überschritten. Es sollte ein in der Schweiz einmaliger und innovativer elektronischer Badge zwischen dem Staat Wallis und allen paritätischen Kommissionen des Bauhauptgewerbes und des Ausbaugewerbes realisiert werden. Die Arbeiten, die auf dem Papier einfach erschienen, erwiesen sich in der Realität als viel komplexer. Das unterschiedliche Verständnis der verschiedenen Beteiligten in Bezug auf die Ziele erforderte zahlreiche Diskussionen. Aber die Verhandlungen ermöglichten schliesslich den Abschluss eines Projekts, das im Jahr 2025 umgesetzt werden soll. Bei der Konkretisierung dieses Projekts vertritt der VVBK als Partner des Staats Wallis die paritätischen Kommissionen.
Der Verband e-Badges wurde gegründet und die Modalitäten betreffend die Finanzen und die Führung wurden vereinbart. Für die Umsetzung dieses Instruments muss jetzt noch der Informatikbereich geregelt werden. Mit dem Projekt werden folgende Ziele verfolgt: Kontrolle der Redlichkeit in Bezug auf die Gesamtarbeitsverträge und die Bezahlung der Soziallasten, Kampf gegen die Schwarzarbeit und die illegale Arbeit durch erleichterte Überprüfungen, Förderung einer Branche, welche die tugendhaften Unternehmen vertritt und keinen Wettbewerb scheut, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Ein Mehrwert, der für die Partner mit denselben Ambitionen ebenfalls durch die Bündelung der Kräfte «öffentlichprivat » generiert wird.
Mehr Flexibilität und neue fortschrittliche Massnahmen
Bei den Verhandlungen Ende 2022 konnte der Vorstand die Haltung seiner Partner nicht nachvollziehen. Diese weigerten sich nämlich, den Unternehmern die Möglichkeit einzuräumen, einen Teil der vorgängig gewährten Lohnerhöhungen zu kompensieren. Aufgrund des Auftrags der lokalen Versammlungen beschloss der Vorstand deshalb, den Walliser Gesamtarbeitsvertrag neu zu verhandeln, um die Neuerungen einzuführen und die Vision der Arbeitgeber einzubringen. Gleichzeitig sollte den Gewerkschaften auch verdeutlicht werden, dass es sich bei der Sozialpartnerschaft nicht um eine einseitige Partnerschaft handelt und dass das Motto «alles nehmen, nichts zurückgeben und noch mehr fordern» in der Branche keine Zukunft hat.
So wurde die Partnerschaft über Vereinbarungen neu aufgebaut. Jede der Parteien berücksichtigte dabei die legitimen Interessen ihres Partners. Das Projekt des WBV wurde nach langwierigen Verhandlungen mit dem Vertreter der UNIA auf eidgenössischer Ebene konkretisiert und abgeschlossen. Mit dem definitiven Projekt können wir unsere Ziele erreichen und gleichzeitig die Übereinstimmung mit dem Landesmantelvertrag sicherstellen, der die Grundlage unseres Verbandsrechts bildet. Schlussendlich ist das eine gute Sache.
Die Flexibilität, die bisher nur in einem Vereinbarungsprotokoll aus dem Jahr 2008 festgehalten war, bildet künftig einen Bestandteil des Gesamtarbeitsvertrags. Die Reisezeit ist in die Arbeitszeit integriert, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bieten muss. Diese Einbeziehung ermöglicht eine bessere Anpassung der Tätigkeit der Branche an die klimatischen, politischen und wirtschaftlichen Ereignisse, die leider ständig zunehmen: Aufschieben von Arbeiten in letzter Minute, Hitzewellen, Unwetter, restriktive Gemeindereglemente, usw.
Zudem ist der neue Vertrag fortschrittlich. Er schlägt bei einer Hitzewelle eine Reduktion der Arbeitszeit auf den Vormittag vor, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, die Verantwortung gegenüber dem Kunden zu gewährleisten und überlange Arbeitszeiten zu verhindern, die zum Einhalten der Fristen notwendig wären. Jetzt liegt der Ball bei der Politik. Eine Hitzewelle muss als ausserordentliches Ereignis anerkannt werden, dass eine Rechtswirkung generiert, die während der Dauer des Phänomens kommunalen Gesetzgebungen übergeordnet ist. Der Kanton hat eine entsprechende Kommission eingesetzt, welche die Auswirkungen einer Hitzewelle auf die Arbeitnehmer untersuchen und Lösungen vorschlagen soll. Wir sind überzeugt, dass die Bevölkerung versteht, dass für einen guten Zweck während einer kurzen Zeit gewisse Belästigungen notwendig sind.
Bildung im Fokus
Auch die Bildung steht im Zentrum des revidierten Textes. Es besteht nämlich die Möglichkeit, von gewissen Lohnbestimmungen abzuweichen, wenn ein Unternehmen sich dazu verpflichtet, Arbeitnehmer auszubilden, deren Kenntnisse oder Laufbahn eine direkte Qualifikation nicht ermöglichen. Mit der Ausbildung über die Lehre kann die Pensionierung der zahlreichen «Boomer» leider nicht kompensiert werden. Der Zweck der zusätzlichen Ausbildung besteht deshalb nicht einfach darin, Arbeitskräfte zu rekrutieren, sondern diese mit dem Ziel einer mittel- oder langfristigen Integration auszubilden.
Bei dieser Verhandlung erfolgten seitens der Walliser Gewerkschaften keine Vorschläge oder Forderungen. Deshalb zeigt der Aktivismus der UNIA am Ende des Jahres in Bezug auf die nationale Problematik der Löhne eine neue Strategie auf, die mit der Philosophie bricht, welche sich in unserem Kanton bisher immer bewährte.
Die Presse beiziehen und mit Scheinargumenten die eigenen Schwächen als gerechtfertigten Kampf ausgeben ist unserer Ansicht nach vollkommen unpassend. Wir hoffen, bald wieder auf zuverlässige Partner zählen zu können, die gegenüber ihrer Basis Verantwortung übernehmen und nicht nach konfliktfreien Verhandlungen systematisch auf eine dritte Halbzeit mit der Bevölkerung als Schiedsrichter setzen.
Pensionskasse, kollektive Krankenversicherungsverträge, Frühpension, 2. Säule, Sicherheitsparcours, Badge, … sind das Ergebnis von internen Diskussionen mit der Gegenüberstellung verschiedener Ideen und nicht von Artikeln oder Interviews in den Medien. Wir hegen die Hoffnung, dass sich die neue Generation von der Weisheit der Ahnen und von ihrem Erbe inspirieren lässt.
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