An dieser Stelle muss daran erinnert werden, dass es sich bei unserem Kollektivvertrag um einen Solidarvertrag zwischen allen Walliser Unternehmern handelt. Bei einer breiteren Basis sind die Versicherungsprämien deshalb ausgeglichener. In schwierigen Jahren können so grosse Schwankungen verhindert werden.
Manchmal werden Unternehmen, die zu einem gegebenen Zeitpunkt einen geringen Schadenverlauf haben, Konkurrenzofferten angeboten. So können sie von interessanten Bedingungen profitieren. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen und Massnahmen für die Gesundheit am Arbeitsplatz können jedoch Schadenereignisse auftreten. Diese wirken sich dann unverzüglich und in bedeutendem Ausmass auf die Prämien aus. Die finanziellen Folgen sind erheblich. Das Sprichwort «Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Sozialkassen | 43 Dach» erhält in solchen Fällen seine volle Bedeutung. Unser Kollektivvertrag kann diese Folgen nicht nur abfedern, um Sie von unangenehmen Überraschungen zu bewahren, sondern auch Wissen und Erfahrungen im Versicherungswesen bzw. Einnahmen für den WBV sichern, die für die Verteidigung seiner Mitglieder verwendet werden können.
Wir überlassen es dem Leser, sich dazu seine eigene Meinung zu bilden. Natürlich hoffen wir, dass sich die Unternehmen, die über einen eigenen Vertrag verfügen, unserem wettbewerbsfähigen Vertrag anschliessen, der eine vollständige Anwendung des Gesamtarbeitsvertrags ohne Zweideutigkeiten und ohne Ausnahmen gewährleistet.