In Anlehnung an die oben erwähnten Elemente ist es gut, eine Gesetzgebung zugunsten der Wirtschaft und des Walliser Wirtschaftsgefüges zu erlassen. Aber noch besser ist es, diesen Willen auch wirklich umzusetzen.
Das Parlament schützte immer den Walliser Markt, mit dem Arbeitsplätze, Einkommen und Steuereinnahmen generiert werden. Es tat dies über zahlreiche gesetzliche Interventionen und Motionen – natürlich immer unter Einhaltung der Bestimmungen des übergeordneten Rechts.
So war es auch der Wille des Grossen Rates und der Regierung, die administrativen Hürden zu senken, die keinen Mehrwert schaffen, sondern nur bedeutende Kosten verursachen.
Leider musste festgestellt werden, dass diese Option trotz der Erhöhung der Schwellenwerte und der Möglichkeit der Arbeitsvergabe bis zu 300’000 Franken im freihändigen Verfahren nicht genutzt wurde. Das krasseste Beispiel war die Einladung von 12 Unternehmen für eine Arbeit unter 30’000 Franken!
Nach Diskussionen mit dem Kantonsingenieur wurde mit einer Richtlinie eine erste Lösung gefunden. Bis zu 50’000 Franken erfolgt ein freihändiges Verfahren mit einem einzigen Betrieb und das freihändige Verfahren unter Konkurrenz wird auf 3 Personen begrenzt. Es handelt sich um einen wichtigen Schritt. Die entsprechenden Abteilungen der Behörden, die dem öffentlichen Beschaffungswesen unterstellt sind, arbeiten nämlich immer effizienter. Die Mitarbeitenden sind besser ausgebildet und kennen die Kosten für die üblichen Arbeiten sehr genau.
Ausserdem wird die Anwendung der eingeschränkten Verfahren auch vom neuen Departementsvorsteher, Herrn Franz Ruppen, vertreten. Aufgrund seiner Erfahrung als Gemeindepräsident kennt er die Unproduktivität der grossen, komplexen und langwierigen Verfahren. Er unterstützt unsere Anliegen und will die Vorgehensweise innerhalb seines Departements vereinheitlichen.
Ab sofort ist also dieses Verfahren ohne Umschweife und so oft wie möglich anzuwenden.
Nicht nur für diese Problematik, sondern im Allgemeinen ist es an der Zeit, sich nicht mehr mit Reflexionen im stillen Kämmerlein zu begnügen.
Für die Umsetzung der künftigen Vision und Politik in unserem Land müssen wir ein horizontales Vorgehen bevorzugen. Sämtliche Bestimmungen, Umstände und Einschränkungen sind zu berücksichtigen, um die verschiedenen Interessen abzuwägen und eine geeignete Lösung zu finden, die dem Volkswillen am besten entspricht. Eine abgeschottete Umsetzung streng nach Wortlaut und nicht im Sinn und Geist der Bestimmungen führt unweigerlich zu Trägheit und Rückschritt.
Ziel : Energiestrategie 2050
Dieses Ziel kann nicht durch Abschottung und unabhängig von anderen Akteuren erreicht werden.
Wie kann man eine intakte Umwelt und eine klimaneutrale Schweiz anstreben, wenn für die Sicherung der Rhone Steine aus Italien und Sand aus Frankreich importiert werden? Wie kann man rechtfertigen, dass aufbereitetes und sauberes Material, das genutzt werden könnte, über hunderte von Kilometern zu einer Deponie transportiert werden muss? Ist es sinnvoll, dass Unternehmen ausserhalb des Kantons jeden Tag ins Wallis fahren, um kleine Arbeiten auszuführen? Und müssen die Unternehmen im Wallis unbedingt dasselbe in anderen Kantonen tun?
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Es ist aber auch so bereits klar ersichtlich, dass mit der Umsetzung eines Gesetzes nur um des Gesetzes willen die globalen Ziele nie erreicht werden …
In Bezug auf die mineralischen Rohstoffe – und insbesondere hinsichtlich der Motion zur einfacheren Verwendung des Aushubmaterials – erhalten die oben erwähnten Reflexionen eine theatralische, vor allem aber eine tragische Bedeutung. Folgende Auswirkungen sind zu beobachten: Die kantonale Bevölkerung nimmt zu, ebenso wie die Attraktivität des Wallis… Bald werden wir mehr als eine halbe Millionen Einwohner zählen. Folglich müssen Wohnungen und Infrastrukturen gebaut werden.
Wie können die Fruchtfolgeflächen (FFF) in der Talebene erhalten werden, wenn man das Angebot in den Seitentälern nicht ausbauen will? Die Talebene und ihre Umwelt werden mit Sicherheit beeinträchtigt, wenn man keine neuen Strassen mehr baut und die Randregionen ausserhalb der urbanen Zentren nicht mehr weiterentwickelt. Wenn man nicht über genügend Deponien, Kieswerke oder Mittel zur Wiederverwertung des Aushubmaterials verfügt, kommt es unweigerlich zu Transporten, die sich nicht nur negativ auf die Umwelt und die Lebensqualität der Bevölkerung auswirken. Auch die Sicherheit wird durch den zunehmenden Verkehr gefährdet und die Infrastrukturen werden rascher beschädigt. Dies alles führt zu einer negativen Umweltbilanz.
Es ist deshalb paradox, dass man Böden, die nicht durch den Menschen verändert worden sind, unter dem Vorwand der Bodenverkümmerung nicht für eine rationellere, produktivere und weniger anstrengende Nutzung umgestalten kann. Dies ist sogar bei Böden der Fall, die nur für die Produktion von Viehfutter genutzt werden. Dieser Herausforderung steht der Verband täglich gegenüber.
Es wird uns vorgeschlagen, dieses Material für unsere Rebberge zu nutzen. Die einmaligen Terrassenweinberge in unserer Region stellen den Stolz und das Symbol unseres Kantons und unseres Knowhows dar. Um die nicht vom Menschen veränderten Landwirtschaftsflächen zu schützen, würde man es jedoch vorziehen, Trockenmauern abzureissen, zu erhöhen oder aufzuschütten, um eine einheitliche, riesige Parzelle zu erhalten und gleichzeitig die Biodiversität rund um diesen alten Mauern zu zerstören. Eine Interessensabwägung ist deshalb absolut notwendig und diese muss von der Politik, also von der Regierung, vorgenommen werden.
Wie im Bericht der Direktion erwähnt, ist zu hoffen, dass die aktuelle Regierung mit den politischen und wirtschaftlichen Erfahrungen ihrer Mitglieder endlich die notwendigen Entscheidungen fällen wird und dass die Dossiers nicht mehr von den in ihrem Elfenbeinturm abgeschotteten wissenschaftlichen Mitarbeitenden mit ihren Gewissheiten und dogmatischen Visionen blockiert werden.
«Die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz bietet keinen Schutz mehr. Ich habe noch nie einen so grossen und frontalen Angriff auf die Walliser Sozialpartnerschaft gesehen.»
Das waren die Worte von Jeanny Morard an einer Sitzung mit der damaligen Departementsvorsteherin, Frau Esther Waeber-Kalbermatten. Die Direktion dieser Dienststelle wollte den Anwendungsbereich der im Wallis ausgehandelten GAV möglichst stark eingrenzen. Sie stellte unter anderem die Arbeit, die Kompetenzen und die Unabhängigkeit der paritätischen Kommissionen in Frage und unterhöhlte die Initiative einer mobilen App des VVBK im Kampf gegen die illegale Arbeit. All dies führte zur oben erwähnten Schlussfolgerung.
Mit der Übernahme des Departements durch Herrn Mathias Reynard kam es zu einer wünschenswerten Richtungsänderung. Er verteidigte nämlich sehr klar die Zweckmässigkeit der Sozialpartnerschaft und der lokalen Vereinbarungen sowie den Mehrwert, den diese generieren. Sie führen nämlich zu Lösungen, welche die Realität vor Ort und die Gegebenheiten unseres Gebiets berücksichtigen. Diese Errungenschaften müssen gegenüber den ausserkantonalen und ausländischen Unternehmen vertreten bleiben.
Der neue Vorsteher des Departements für Gesundheit, Soziales und Kultur wünschte deshalb die Anerkennung der Sozialpartnerschaft in den Diskussionen und Verhandlungen betreffend die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen und insbesondere im Rahmen der ständigen Listen und der Schweizer Innovation eines öffentlichprivaten Badges.
In diesem Sinn und Geist wurde die Verordnung betreffend die Führung ständiger Listen ausgearbeitet. Die Dienststelle akzeptierte verschiedene Vorschläge der Sozialpartner. Auch andere Bestimmungen, welche die Stärkung des Walliser Wirtschaftsgefüges bezwecken, wie zum Beispiel der freiwillige Eintrag in diese Listen, werden gegenwärtig geprüft und dürften vom Departementsvorsteher genehmigt werden.
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