Anwendung: eine Angelegenheit von Personen

In Anlehnung an die oben erwähnten Elemente ist es gut, eine Gesetzgebung zugunsten der Wirtschaft und des Walliser Wirtschaftsgefüges zu erlassen. Aber noch besser ist es, diesen Willen auch wirklich umzusetzen.

Das Parlament schützte immer den Walliser Markt, mit dem Arbeitsplätze, Einkommen und Steuereinnahmen generiert werden. Es tat dies über zahlreiche gesetzliche Interventionen und Motionen – natürlich immer unter Einhaltung der Bestimmungen des übergeordneten Rechts.

So war es auch der Wille des Grossen Rates und der Regierung, die administrativen Hürden zu senken, die keinen Mehrwert schaffen, sondern nur bedeutende Kosten verursachen.

Leider musste festgestellt werden, dass diese Option trotz der Erhöhung der Schwellenwerte und der Möglichkeit der Arbeitsvergabe bis zu 300’000 Franken im freihändigen Verfahren nicht genutzt wurde. Das krasseste Beispiel war die Einladung von 12 Unternehmen für eine Arbeit unter 30’000 Franken!

Nach Diskussionen mit dem Kantonsingenieur wurde mit einer Richtlinie eine erste Lösung gefunden. Bis zu 50’000 Franken erfolgt ein freihändiges Verfahren mit einem einzigen Betrieb und das freihändige Verfahren unter Konkurrenz wird auf 3 Personen begrenzt. Es handelt sich um einen wichtigen Schritt. Die entsprechenden Abteilungen der Behörden, die dem öffentlichen Beschaffungswesen unterstellt sind, arbeiten nämlich immer effizienter. Die Mitarbeitenden sind besser ausgebildet und kennen die Kosten für die üblichen Arbeiten sehr genau.

Ausserdem wird die Anwendung der eingeschränkten Verfahren auch vom neuen Departementsvorsteher, Herrn Franz Ruppen, vertreten. Aufgrund seiner Erfahrung als Gemeindepräsident kennt er die Unproduktivität der grossen, komplexen und langwierigen Verfahren. Er unterstützt unsere Anliegen und will die Vorgehensweise innerhalb seines Departements vereinheitlichen.

Ab sofort ist also dieses Verfahren ohne Umschweife und so oft wie möglich anzuwenden.

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