Arbeitnehmerschutz

«Die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz bietet keinen Schutz mehr. Ich habe noch nie einen so grossen und frontalen Angriff auf die Walliser Sozialpartnerschaft gesehen.»

Das waren die Worte von Jeanny Morard an einer Sitzung mit der damaligen Departementsvorsteherin, Frau Esther Waeber-Kalbermatten. Die Direktion dieser Dienststelle wollte den Anwendungsbereich der im Wallis ausgehandelten GAV möglichst stark eingrenzen. Sie stellte unter anderem die Arbeit, die Kompetenzen und die Unabhängigkeit der paritätischen Kommissionen in Frage und unterhöhlte die Initiative einer mobilen App des VVBK im Kampf gegen die illegale Arbeit. All dies führte zur oben erwähnten Schlussfolgerung.

Mit der Übernahme des Departements durch Herrn Mathias Reynard kam es zu einer wünschenswerten Richtungsänderung. Er verteidigte nämlich sehr klar die Zweckmässigkeit der Sozialpartnerschaft und der lokalen Vereinbarungen sowie den Mehrwert, den diese generieren. Sie führen nämlich zu Lösungen, welche die Realität vor Ort und die Gegebenheiten unseres Gebiets berücksichtigen. Diese Errungenschaften müssen gegenüber den ausserkantonalen und ausländischen Unternehmen vertreten bleiben.

Der neue Vorsteher des Departements für Gesundheit, Soziales und Kultur wünschte deshalb die Anerkennung der Sozialpartnerschaft in den Diskussionen und Verhandlungen betreffend die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen und insbesondere im Rahmen der ständigen Listen und der Schweizer Innovation eines öffentlichprivaten Badges.

In diesem Sinn und Geist wurde die Verordnung betreffend die Führung ständiger Listen ausgearbeitet. Die Dienststelle akzeptierte verschiedene Vorschläge der Sozialpartner. Auch andere Bestimmungen, welche die Stärkung des Walliser Wirtschaftsgefüges bezwecken, wie zum Beispiel der freiwillige Eintrag in diese Listen, werden gegenwärtig geprüft und dürften vom Departementsvorsteher genehmigt werden.

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