Landesmantelvertrag – kantonale Vereinbarung: allein auf weiter Flur

Die Schweizer Partnerschaft erlebt schwierige Zeiten. Es scheint sich gegenwärtig mehr um einen Kampf zwischen ihren Organen als um einen Einsatz für die Branche, ihre Rahmenbedingungen und ihre Attraktivität zu handeln.

Der Landesmantelvertrag wird 2022 vollständig erneuert. Seit Beginn des Jahres 2021 ist festzustellen, dass der SBV eine Strategie entwickelt, die belegen soll, dass die Grundlagen des LMV, insbesondere die Mindestlöhne, die allgemeinen Lohnerhöhungen und gar der LMV selbst die Arbeitsplätze gefährden. Zudem soll ein vertragsloser Zustand kein Tabu mehr sein, da die geltenden gesetzlichen Bestimmungen [insbesondere das EntsG] genügend Schutz bieten.

Diese Behauptungen verschleiern die ganze bekannte Geschichte seit der Einführung der Personenfreizügigkeit. Zudem fehlt ihnen jeglicher Bezug zur Realität der paritätischen Kommissionen. Die von ihr behandelten Dossiers zeigen nämlich klar auf, dass die Schweizer Unternehmen ohne einen GAV im Hinblick auf die Mindestlöhne und andere Sozialleistungen gegenüber den ausländischen Unternehmen nicht mehr wettbewerbsfähig wären. Alles, was zum Erfolg der Schweiz beiträgt und worum uns die europäischen Nachbarn beneiden, würde zunichte gemacht. Und genau das wollten der WBV und sein Vorstand vermeiden.

Wie kann man in einer Zeit [die länger andauern wird] mit einem offensichtlichen Nachwuchsproblem die Gleichung anstellen, dass eine Lohnerhöhung den Arbeitsstellen schaden würde? Ausserdem stellten die Arbeitnehmer im Geschäftsjahr 2020/2021 eine grosse Opferbereitschaft unter Beweis, obwohl Covid grosse Befürchtungen auslöste, da die Heftigkeit der Pandemie und ihre Risiken für die gesamte Bevölkerung noch nicht klar erkennbar waren.

So konnte das Jahr 2021 mit einer Erhöhung der Lohnsumme abgeschlossen werden. Die Unternehmen hatten mit ihrer Organisation und ihrem Personal der Branche ermöglicht, der Pandemie standzuhalten. Angesichts dieser Elemente konnte man beim besten Willen keine Lohnreduktion für unsere Mitarbeitenden akzeptieren.

Deshalb teilte der Präsident des WBV der Region Romandie und der Delegiertenversammlung mit, dass der WBV der Philosophie und der Richtung von Zürich nicht folgen könne. Die anschliessenden Verhandlungen verfolgten das Ziel, den ausgezeichneten Einsatz der Arbeitnehmer anzuerkennen. Gleichzeitig sollten wichtige Bestimmungen für das interne Management der Unternehmen festgehalten werden. Auch eine Solidarität und Unterstützung an anderen Fronten, an denen unsere Partner wichtig und unentbehrlich sind [öffentliches Beschaffungswesen, Schwarzarbeit, unlauterer Wettbewerb, Nachwuchs, …] wurde gefordert.

So gewährten wir eine Lohnerhöhung von insgesamt 1.5 %, die einen individuellen Teil enthält, damit den Unternehmen eine gezielte Personalpolitik ermöglicht wird. Vor allem erreichten wir, dass während der Periode der Erneuerung des LMV auf Kantonsgebiet weder Kundgebungen noch provozierende Aussagen erfolgen werden.

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