Mineralische Ressourcen und Recycling

Beschaffung und Verwendung von Recyclingmaterial

Dieses Dossier ist ein Dauerthema, das leider noch lange nicht abgeschlossen ist.

Dabei haben wir unsere Kräfte in allen möglichen Richtungen und bei allen politischen und administrativen Einheiten eingesetzt. Aber, wie Sartre sagte: «Die Hölle, das sind die anderen». Bei jeder Anfrage und bei jeder Erinnerung an eine gewisse Verantwortung war immer dieselbe Litanei zu hören: Es liegt nicht an uns, sondern … an der Gesetzgebung und an der nationalen, kantonalen und/oder kommunalen Autonomie.

Niemand hat eine Lösung für dieses Problem, obwohl alle dieselbe Feststellung machen und die Auswirkungen dieser Untätigkeit schwerwiegend sind und ständig grösser werden. Alle verlieren, aber alle scheinen sich damit abzufinden. Hoffnungslos!

Nachdem wir auf kantonaler Ebene intervenierten und das Parlament 2018 davon überzeugen konnten, die Rollen im Raumplan hinsichtlich der Deponien und Steinbrüche klar zu definieren, dachten wir, dass die Behörden aufgrund dieses Auftrags ihre Arbeit aufnehmen würden. Im Jahr 2020 erhielten wir nochmals die Zustimmung des Parlaments, um das Aushubmaterial flexibler nutzen zu können. Wir waren überzeugt, dass die Verwaltung jetzt Lösungen suchen und umsetzen würde.

Überrascht mussten wir jedoch feststellen, dass nach jedem überwundenen Hindernis ein neues und unüberwindbares auftauchte…

Es muss festgestellt werden, dass die Mitarbeitenden unserer Verwaltungen ausgezeichnete Ping-Pong-Spieler sind, die sich den Ball gegenseitig zuspielen. Neustes Beispiel: Der Bundesrat mit seinen Dienststellen. Nachdem wir zur Kenntnis genommen hatten, dass sämtliche Verbote eines Abbaus in Fliessgewässern oder im Grundwasser sowie der Nutzung von sauberem Material in der Landwirtschaftszone im Schweizerischen Recht begründet sind, liessen wir ein Postulat ausarbeiten, das von der Raumplanungskommission in Bern einstimmig eingereicht wurde. Dieses forderte von der Regierung Lösungen, um die Entwicklung der von uns unterstützten Kreislaufwirtschaft zu gewährleisten. Die Antwort war eindeutig: Die Raumplanung liegt nicht in unserer Zuständigkeit. Sie liegt in der Kompetenz der Kantone. Wenden Sie sich deshalb bitte an die richtigen Behörden…

Die Kreislaufwirtschaft entwickeln

Um die Kreislaufwirtschaft konkret zu fördern und den CO2-Ausstoss spürbar zu reduzieren, müssen in erster Linie die Hindernisse aufgedeckt werden. Und diese sind auf verschiedenen gesetzlichen Ebenen zahlreich. Unsere zugespitzte Rechtsetzung hat unser ganzes Land unter eine Schutzkuppel gestellt, welche die Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft verhindert. Mit der aktuellen reduktionistischen Vision, die verlangt, dass jede einzelne Gesetzgebung ohne Ausnahme in ihrer Gesamtheit eingehalten wird, fahren wir geradeaus in eine Mauer.

Mit der Entwicklung der Technologien werden jedoch die Auswirkungen auf gewisse Güter, die wir schützen möchten, auf ein annehmbares Mass reduziert.

Wenn die Möglichkeit besteht, Sortierzentren im Nahbereich zu eröffnen, recycelte und saubere Erde sowie die verfügbaren Rohstoffe zu nutzen, werden Transporte mit hohem CO2-Ausstoss auf ein Minimum reduziert. Dasselbe gilt für die Risiken, die sie erzeugen, sei es im Bereich der Sicherheit aufgrund der Verkehrsüberlastung oder in struktureller Hinsicht durch die Abnutzung des Strassenbelags, die zu einem bedeutenden Renovationsbedarf führt. Dazu kommen noch die Belästigungen für die Bevölkerung, insbesondere der Lärm und der Feinstaub.

Wagen wir es, darüber nachzudenken, dass der Abbau von Sand aus dem Grundwasser und den Fliessgewässern möglich wäre, indem die Abdeckung des Bedarfs mit kurzen Transportwegen einem gewissen Schutz der Umwelt oder anderer Güter übergeordnet würde.

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