Im Vergleich zur Gesetzgebung anderer Kantone ist diese Gesetzgebung durchaus innovativ. Sie zeigt klar auf, dass der Gesetzgeber endlich verstanden hat, dass die Niedrigpreisangebote, die oft zu Enttäuschungen führten, auf die Dauer viel mehr kosten als ein etwas teureres Angebot eines qualitativ hochstehenden und gut strukturierten Unternehmens mit entsprechend ausgebildetem Personal.
Das Gesetz und seine Verordnung zeugen jetzt vom Willen des Kantons Wallis, die Unternehmen mit Erfahrung und mit Ausbildungsplätzen in Bezug auf das öffentliche Beschaffungswesen nicht mehr zu bestrafen, sondern zu bevorzugen. So gehört die Gleichung «Preis > Qualität» der Vergangenheit an.
Gegenwärtig werden die öffentlichen Bauherren für die neue Gesetzgebung sensibilisiert. Sie muss möglichst rasch und in jeder Ausschreibung angewendet werden, so dass der Paradigmenwechsel, den der WBV seit 1996 unterstützt, definitiv verankert wird.
Rationalisierung der Verfahren: Unnötige Arbeit ohne Mehrwert vermeiden
Es ist an der Zeit, diejenigen Verfahren zu rationalisieren, die unsere administrative Arbeit unnötig erschweren. So generiert eine Einladung an 10 Unternehmen für Arbeiten unter 100’000 Franken keinen Mehrwert, ganz im Gegenteil. Das freihändige Verfahren unter Konkurrenz, das im neuen Gesetz bis zu einem Wert von 300’000 Franken mit 3 Referenzangeboten festgehalten ist, muss möglichst oft genutzt werden. Die Bauherren verfügen über die Fachkompetenzen, um die Ausschreibungen für diese Art von Arbeiten zu erstellen und den gesunden Menschenverstand um diejenigen Unternehmen auszuwählen, welche diese Arbeiten ausführen sollen.
Wir konnten die Dienststelle für Mobilität diesbezüglich sensibilisieren. Sie wird in diesem Jahr auch für höhere Schwellenwerte als zuvor, die vom Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ermöglichten Verfahren anwenden. Darüber freuen wir uns. Zudem sind wir überzeugt, dass dieser gesunde Menschenverstand auch anderen kantonalen oder kommunalen Einheiten als gutes Beispiel dienen kann.