Öffentliches Beschaffungswesen: wiedergewonnenes Vertrauen

Auch wenn wir uns wiederholen, muss festgehalten werden, dass sich alle über das öffentliche Beschaffungswesen, seine Philosophie und seine Umsetzung beschweren. Sämtliche Parteien haben das Gefühl, dass sie von dieser Gesetzgebung ausgenutzt oder zumindest geschädigt werden.

Die eidgenössische Reform ist abgeschlossen. Jetzt geht es darum, diese gemäss dem Willen des Gesetzgebers umzusetzen. Die interkantonale Vereinbarung wurde von der Konferenz der kantonalen Direktoren genehmigt und die Kantone müssen dieser Vereinbarung formell beitreten, indem das Parlament ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

Zahlreiche Motionen und Postulate im Grossen Rat gaben dem Gesetzgeber eine klare Richtung vor. In die entsprechende Gesetzgebung sollten nach Möglichkeit die Qualität, die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung, aber auch die Verteidigung der Walliser Wirtschaft integriert werden.

Die letzte Phase bestand aus einem unabässigen Kampf zwischen übermässigem Juridismus und überlieferten Überzeugungen ohne Grundlage. Dies führte mit der sofortigen Demission der gesamten Vertreter der Sozialpartner zum Bruch in der vom Staatsrat ernannten Kommission. Aufgrund eines Gipfeltreffens mit den Präsidenten der Verbände und dem für das Dossier zuständigen Staatsrat wurde den Spezialisten des WBV und des Staats ein klarer Auftrag erteilt.

Nach Diskussionen über die Gefühlslage der betroffenen Personen konnte die Zusammenarbeit weitergeführt werden. Die Arbeiten am Entwurf des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen und seiner Verordnung waren anschliessend geprägt von gegenseitigem Vertrauen, gezielter Arbeit und Verständnis. Wieder einmal funktionierte die Partnerschaft, da ein gemeinsames Ziel verfolgt wurde. Dabei war es wichtig, richtig zu kommunizieren, zuzuhören, die Ideen zu konfrontieren und zu entscheiden. Das Ergebnis wird zweifelsohne schweizweit einmalig sein. Wenn dieses Instrument umgesetzt wird, ist die Qualität ein wichtiges Kriterium und nicht nur ein einfaches Alibi. Zudem kann das Walliser Wirtschaftsgefüge ganz legal vertreten werden. Auch die Auswirkungen auf die Umwelt können reduziert werden und die administrativen Verfahren werden vereinfacht, vereinheitlicht und automatisiert. Die korrekte Anwendung der Gesetzgebung wird zum Erreichen mehrerer Ziele in den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt beitragen, wenn alle Beteiligten nicht hermetisch abgeriegelt in ihrem eigenen Tätigkeitsfeld, sondern bereichsübergreifend arbeiten, um die Interessen abzuwägen und die für den Kanton beste Entscheidung zu treffen.

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