Regiesatz

Der Regietarif wurde von der WEKO angegriffen. Sie sah darin eine kartellähnliche Abrede zum Nachteil der Wirtschaft. Auch sein Pendant in abgeschwächter Form, der Regiesatz, fand bei der eidgenössischen Kommission keine Gnade. Sie bezeichnete ihn als Absprache und forderte seine Abschaffung.

Der SBV beugte sich ungeachtet der Ansicht seiner Delegierten dem Willen dieser Kommission. Deshalb wurde 2015 letztmals ein offizieller Index für die Löhne veröffentlicht. Die KBOB, der SBV und die Interessengemeinschaft privater professioneller Bauherren [IPB] wurden sich der Absurdität und der negativen Auswirkungen dieser Position bewusst und konnten sie etwas lockern. 2018 veröffentlichten sie so einen Satz für die Maschinen.

Der WBV verteidigte den Regiesatz immer. Der Verband war der Ansicht, dass dieser keine Abrede darstellte. Vielmehr handelte es sich nachweislich um ein Instrument, das einen Rahmen ermöglichte, wenn Arbeiten ohne vorgängige Ausschreibung oder zusätzlich zu einer Ausschreibung ausgeführt werden mussten.

Seit 2015 erhielt der WBV laufend Anfragen von Unternehmern, denen dieses Instrument fehlte, aber auch von Architekten, Ingenieuren, Gemeinden und Dienststellen des Staats. Dieser Angriff der WEKO war also paradox, denn Bauherren, Unternehmen, Bauleitungen und Planer hatten den Satz nicht in Frage gestellt.

So kontaktierte der WBV seinen wichtigsten Kunden, den Staat Wallis, um gemeinsam an einem Satz zu arbeiten, der angewendet und regelmässig aktualisiert werden könnte (gegenwärtig werden die Sätze der Region Romandie aus dem Jahr 2015, beziehungsweise 2018 für die Maschinen, in den Ausschreibungen immer noch erwähnt).

Der Staatsrat ernannte demnach eine Kommission, die Vorschläge ausarbeiten sollte. Es ging darum, sämtliche Positionen, auf denen der Regiesatz basierte, zu begründen und den Satz in einem relativ einfachen Verfahren jährlich anzupassen.

Sämtliche Berechnungen und Referenzen wurden kontrolliert. Die Lösung bestand schliesslich in der Verwendung des Satzes 2015, der mit dem Index des SBV für die Personalkosten der Bauwirtschaft verbunden wurde. Über diesen Index kann, wie über alle Elemente oder Formeln, diskutiert werden, aber er verschafft den festgelegten Prozentsätzen Klarheit und Glaubwürdigkeit. Der Index wird allerdings erst Ende Februar festgelegt. Für das Jahr 2022 wird er gemäss Mitteilung des Dachverbands nicht vor Juni bekannt sein. Gegenwärtig verhandeln wir über eine Berücksichtigung der Lohnerhöhung, die von den Walliser Unternehmen gewährt wurde.

Der WBV fasste also keinen Beschluss, sondern brachte seine Meinung in Bezug auf den von den verschiedenen Dienststellen des Staats festgelegten Regiesatz ein. Dieser kann später von unseren öffentlichen und privaten Kunden in allen Ausschreibungen benutzt werden. Ein positiver Schritt in die richtige Richtung.

Aufgrund dieser Elemente sind die Vereinbarungen aus dem Jahr 2000 nach den Überschwemmungen durch die Rhone und ihre Nebenflüsse bestätigt. So können die dringlichen Arbeiten und die Winterarbeiten auf einer umsetzbaren Grundlage erfolgen und einheitlich angewendet werden, was die administrativen Arbeiten erleichtert.

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