Bei der Einführung der «Solidarhaftung» im Jahr 2013 ging der WBV neue Wege, indem er vorerst ein Register vorschlug, mit dem belegt werden sollte, dass die eingetragenen Unternehmen ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihren Subunternehmen wahrnahmen, dass keine Anomalie vorlag und dass sie deshalb diesbezüglich nicht zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Anschliessend wurde dieses Register ins Projekt des Badges des Bauhauptgewerbes übertragen. Dieser Badge wurde vom Kanton anerkannt. Die Unternehmen waren aufgrund ihres Eintrags nicht mehr dazu verpflichtet, Bestätigungen in Bezug auf die Bezahlung der Soziallasten und auf die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge einzureichen, sofern die Kontrolllampe grün anzeigte.
Nach der Ernennung von Herrn Mathias Reynard als Staatsrat wurde eine neue Schwelle überschritten. Es sollte ein in der Schweiz einmaliger und innovativer elektronischer Badge zwischen dem Staat Wallis und allen paritätischen Kommissionen des Bauhauptgewerbes und des Ausbaugewerbes realisiert werden. Die Arbeiten, die auf dem Papier einfach erschienen, erwiesen sich in der Realität als viel komplexer. Das unterschiedliche Verständnis der verschiedenen Beteiligten in Bezug auf die Ziele erforderte zahlreiche Diskussionen. Aber die Verhandlungen ermöglichten schliesslich den Abschluss eines Projekts, das im Jahr 2025 umgesetzt werden soll. Bei der Konkretisierung dieses Projekts vertritt der VVBK als Partner des Staats Wallis die paritätischen Kommissionen.
Der Verband e-Badges wurde gegründet und die Modalitäten betreffend die Finanzen und die Führung wurden vereinbart. Für die Umsetzung dieses Instruments muss jetzt noch der Informatikbereich geregelt werden. Mit dem Projekt werden folgende Ziele verfolgt: Kontrolle der Redlichkeit in Bezug auf die Gesamtarbeitsverträge und die Bezahlung der Soziallasten, Kampf gegen die Schwarzarbeit und die illegale Arbeit durch erleichterte Überprüfungen, Förderung einer Branche, welche die tugendhaften Unternehmen vertritt und keinen Wettbewerb scheut, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Ein Mehrwert, der für die Partner mit denselben Ambitionen ebenfalls durch die Bündelung der Kräfte «öffentlichprivat » generiert wird.
Unser Dachverband hat die Aufgabe, die gesamten Interessen seiner Mitglieder im Hinblick auf die Besonderheiten des wirtschaftlichen, geopolitischen und sozialen Gefüges zu vertreten. Das Zusammenleben ist nämlich entscheidend. Dazu muss der Grundsatz angewendet werden, der in der Präambel der Bundesverfassung steht: «Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen». Es handelt sich dabei um den Respekt vor den Minderheiten mit der Solidarität als Devise.
Der SBV ist ein Verband bestehend aus Mitgliedern, nicht aus Verbänden. Nur die Mitglieder haben Rechte und können die Arbeitsweise beeinflussen. Der Verband ist in Regionen eingeteilt, die Vertretungen delegieren. Die Regionen organisieren sich selbstständig.
Die Sektionen sind nicht Mitglieder des Dachverbands und verfügen über keinerlei Rechte. Sie kommen in den Statuten als Organe nicht vor und es gibt keinen Artikel, der ihnen eine bestimmte Stellung zuweist.
Dieses Organisationsprinzip geht also klar davon aus, dass die kantonalen Verbände nicht vom Dachverband abhängig, sondern selbstständig sind. Wenn das nationale Interesse vom Dachverband nach einer echten Abwägung der Interessen aller Besonderheiten, die den SBV ausmachen, vertreten werden soll, ist es nicht relevant, dass dieser sich in die kantonalen Angelegenheiten einmischt.
Sein Auftrag besteht im Erhalt des sehr heiklen Gleichgewichts der Diversität (Lokalisierung, Grösse, Tätigkeit) seiner Mitglieder. Er muss für die Mitglieder da sein und darf nicht selbstgefällig für sich selbst leben. Leider muss festgestellt werden, dass der Dachverband immer mehr versucht, eine pyramidenförmige Organisation durchzusetzen. Sogenannte Sekretariate sollten ihn konsultieren, bevor sie sich äussern. Vor allem aber sollten sie die Pläne des Zentralvorstands und der Zentralverwaltung vertreten, ohne sich dazu zu äussern. Damit wird eine Funktionsweise wie bei der UNIA gefördert, bei der die Regionen Angestellte der Zentrale mit einer klaren Hierarchie sind!
Das ist nicht die Struktur, die unsere Gründerväter wollten. Sie bevorzugten eine Vertretung der gemeinsamen Interessen, geprägt von unterschiedlichen Ansichten, Statuten und Lösungen. Nur die Sektionen und ihr Vorstand – und schlussendlich die Mitglieder – können die besten Beschlüsse für ihren Kanton und ihre Region fassen. In Bezug auf Gesamtarbeitsverträge, Bildung sowie politisches, wirtschaftliches und soziales Lobbying hat der SBV deshalb einen Informationsauftrag. Die Basis hat diese Informationen zu analysieren und zu integrieren, damit sie anschliessend entscheiden kann, ob die Vorschläge für jedes ihrer Gebiete relevant sind.
Wir diskutierten mit dem Dachverband und dem Zentralvorstand oft über Dossiers, bei denen die vom SBV vertretene oder aufgedrängte Vorgehensweise weder den Erwartungen noch den besonderen Interessen unserer Region entsprach.
Ausserdem bezahlen die Mitglieder des WBV dem SBV Beiträge in Höhe von 740’000 Franken und haben – abgesehen von den «gemeinsamen» Interessen – das Recht darauf zu wissen, wie die einschlägigen Leistungen des Dachverbands aussehen, welche Bedeutung er ihren spezifischen Themen schenkt und wie er sie in lokalen Dossiers unterstützt.
Diese Reflexion beschäftigt uns gegenwärtig und wir werden sie weiterführen. Der SBV muss aufzeigen, was er konkret und quantitativ einbringt, damit wir uns wirklich auf ihn einlassen können.
2023 war für bauenwallis ein besonderes Jahr. Raoul Zengaffinen verliess den Vorstand des WBV im Juni 2023 und in der Person von Frédéric Debons hiessen wir den neuen Vertreter des WBV willkommen.
Der Verband und seine Vertreter begrüssten den Einsatz von Raoul Zengaffinen, der innerhalb des Vorstands das Oberwallis vertrat. bauenwallis wird weiterhin seinen Auftrag als Wortführer für die gesamte Branche wahrnehmen und für alle Mitgliederverbände die Stellungnahmen und die Überwachung der strategischen Dossiers koordinieren. So konnte der Vorstand erfolgreich mit geeinter Stimme der Branche die Revision des kantonalen Baugesetzes begleiten und sich gegen die Verwaltung durchsetzen, welche die intensiv verhandelten und vom Grossen Rat im Jahr 2018 konkretisierten Kompromisse in Frage stellen wollte.
Die zahlreichen Kommissionen des Verbands führen ihre Arbeit der Überwachung und Antizipation weiter. Auch im Bereich der Energie beteiligt sich der Verband aktiv an den vom Staat Wallis initiierten Arbeiten, die zur Bildung eines kantonalen Kompetenzzentrums für energetische Renovationen führen sollen.
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