Sozialpartnerschaft
Im Verlauf des Jahres 2025 wurden die verschiedenen Vereinbarungen der Sozialpartnerschaft im Wallis vollständig überprüft.
Die Verhandlungen auf nationaler Ebene, die zur Unterzeichnung des neuen Landesmantelvertrags [LMV] für unseren Sektor führten, ermöglichten dem Vorstand, in aller Offenheit, ohne Tabu und mit einem gewissen Abstand die Walliser Errungenschaften, ihre Bedeutung und die Gründe für den Beibehalt eines lokalen Gesamtarbeitsvertrags zu analysieren.
Diese Analyse erfolgte Ende Dezember, direkt nach der Genehmigung der Grundsätze des neuen LMV durch die SBV-Delegierten. Die Analyse führte zur Schlussfolgerung, dass ein Walliser GAV Stabilität gewährleisten und für die Unternehmer des Kantons einen bedeutenden Trumpf darstellen würde. Allerdings müsste dieser GAV vereinfacht, gestrafft und an die auf nationaler Ebene beschlossene neue Realität angepasst werden.
In zwei Sitzungen fanden die Walliser Sozialpartner eine Lösung, mit der diese Ziele erreicht werden. Kurz danach wurde der definitive Text von allen nationalen Instanzen genehmigt.
Wir sind überzeugt, dass die Unternehmer auf diese für alle Parteien annehmbare Vereinbarung stolz sein können. Sie dient den Interessen einer leistungsfähigen Wirtschaft und verfügt über die für eine Stabilität notwendigen Rahmenbedingungen.
Bei einem vollständigen Paradigmenwechsel ist es leider immer so, dass nicht alle Fragen sofort beantwortet werden können. Das war auch hier der Fall. Gegenwärtig wird mit den Sozialpartnern eine Bilanz gezogen. Insbesondere betreffend das Management der Überstunden finden aktuell Bereinigungen statt.
Koordinierte und mit dem Paradigma auf nationaler Ebene übereinstimmende Lösungen sind einfacher und klarer – abgesehen von der Methode des LMV betreffend die Berechnung der Reisezeit, welche die Geduld der Unternehmen strapaziert. Sie werden Zeit benötigen, bis sie die Automatismen beherrschen. Aber diese werden zweifelsohne als Grundlage für künftige Reflexionen dienen.
Es wurde alles unternommen, um die Unternehmen bei diesen Änderungen bestmöglich zu betreuen. Informationssitzungen, ein Seminar, Bulletins und Mitteilungen – gemeinsam mit den Gewerkschaften verfasst und organisiert – ermöglichten vereinte und klare Botschaften.
Die neue Vereinbarung ist noch jung, aber sie wurde auf lange Sicht geplant und sollte zu einer gesunden Harmonisierung der Praxis führen. Wir sind uns natürlich der legitimen Fragestellungen der Unternehmen bewusst und stehen zu ihrer Verfügung, um gemeinsam über Instrumente nachzudenken, mit denen die vertraglichen Paradigmen bestmöglich integriert werden können.
Anschliessend befassten sich die Sozialpartner mit den Modalitäten der Erneuerung des GAV GVBW, der die Bedingungen der zweiten Säule der Branche regelt. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten und der gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben arbeitete der Vorstand des WBV an den Modalitäten einer Überarbeitung der Leistungen, die Stabilität und eine bessere Berücksichtigung der jüngsten Versicherten gewährleisten sollten. Gleichzeitig wurde auch eine deutliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Kasse angestrebt, damit sie den Erwartungen der Unternehmen entspricht.
Auch hier konnte durch Antizipation und Definition von klaren Zielen seitens der Vertreter des Vorstands und des WBV sowie mit einem offenen Dialog eine Vereinbarung abgeschlossen werden, die den Anforderungen der Arbeitgebervertreter entspricht.
Mit der Überprüfung der Reglemente und der Führung arbeitet die Direktion des WBV ebenfalls auf pragmatische Weise an einer vollständigen Auffrischung der Texte – Statuten, Übereinkünfte, Reglemente –, welche die verschiedenen Kassen und Strukturen regeln. Dabei privilegiert sie, wo immer möglich, Kohärenz und Synergien. Diese Arbeit wird eine umfassende Vision und eine willkommene Vereinfachung ermöglichen. Denn gegenwärtig tendiert die Bundesverwaltung dazu, im Bereich der Branchenvereinbarungen verstärkte Überprüfungen und Kontrollen vorzunehmen.

Paritätische Berufskommission
Die paritätische Berufskommission [PBK] verfügt künftig über ein strukturiertes Sekretariat. Sie befasst sich gegenwärtig mit einer bedeutenden Veränderung in Bezug auf die Kontroll- und Reportinginstrumente. Die Leistungen der Dossieruntersuchungen und der Überwachung, die in beiden Kantonssprachen erbracht werden, sind künftig besser koordiniert und stützen sich auf bewährte rechtliche Kompetenzen ab.
Die drei regionalen Kommissionen können sich deshalb auf die Analyse der Dossiers und die Koordination konzentrieren.
In Bezug auf die Instrumente erzielte die Schweizerische Paritätische Vollzugskommission [SVK] grosse Fortschritte bei der Entwicklung von gemeinsamen Systemen in allen Regionen. In den Verhandlungen über diese technologische Wende konnte das Wallis die notwendigen zusätzlichen Kontrollpunkte beibehalten, die in den besonderen Bedingungen unseres Kantons obligatorisch sind. Diese Erneuerung des Dialogs mit den nationalen Instanzen ermöglicht eine bessere Nutzung der Synergien und schliesslich einen bedeutenden finanziellen Gewinn. So wurden zum Beispiel die Kontrollsysteme für die Unternehmen, deren Tätigkeit unter den Anwendungsbereich der Gesamtarbeitsverträge fällt, verstärkt und gegenwärtig werden Informatikbrücken für eine sichere und laufend aktualisierte Datenbank entwickelt.
In Bezug auf die interne Koordination übernahm die allgemeine Buchhaltung wieder die Kontrolle über die Debitoren. Damit konnten bisher vernachlässigte Kontrollprobleme gelöst werden. Künftig werden die Informationen an die zuständigen Organe weitergeleitet, sodass eine vollständige und organische Überwachung der Einhaltung der geltenden vertraglichen Bestimmungen gewährleistet ist.
Die Integration der Verantwortlichen für den Anschluss an den eBadge und dessen Überwachung fördert schliesslich die Koordination noch zusätzlich. In Bezug auf die laufenden Projekte leitet die PBK die Entwicklung eines Präventionsinstruments im Fall von Hitzewellen [Armband], das im Wallis konzipiert und voraussichtlich auch hier hergestellt wird. Dieses System bildet Gegenstand einer Forschungsarbeit der HES-SO Valais-Wallis, die von der PBK finanziert wird. Neu wird sie finanziell ebenfalls von der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung, Innosuisse, unterstützt. In diesem Sommer werden Tests durchgeführt.
Kampf gegen die Schwarzarbeit
e-Badge: ein ehrgeiziges Projekt wird Realität
Die erste Phase der Einführung des e-Badges auf kantonaler Ebene wurde offiziell im Oktober 2025 mit dem Inkrafttreten des Entscheids des Staatsrats lanciert. Er erklärte dieses Instrument für alle kantonalen Aufträge des freihändigen Verfahrens und des Einladungsverfahrens als obligatorisch. Das Projekt konnte natürlich nicht ohne Schwierigkeiten umgesetzt werden. Komplikationen in den Bereichen Verwaltung und Informatik führten zu Fragen, Unverständnis und Aufregung. Es darf jedoch betont werden, dass der Vorgang eine vollständige Überarbeitung der internen Prozesse und den automatischen Übergang auf die nationale Plattform SIAC- ISAB für alle betroffenen paritätischen Kommissionen ermöglichte. Künftig ist der e-Badge mit dem nationalen System verbunden. Über die von den lokalen PBK übermittelten Informationen steuert dieses System die gesamte Kontrolle der vertraglichen Bestimmungen. Ausserdem gelangte der WBV zur Überzeugung, dass er ein ERP-System und ein leistungsfähiges Informatiksystem anschaffen muss, über das er heute leider noch nicht verfügt.
Der e-Badge leidet noch an zahlreichen Kinderkrankheiten, die während des Einführungsverfahrens auftauchten. Es handelt sich um die Behandlung der Zweigniederlassungen, der Unternehmen, die mehreren PBK angeschlossen sind, und um manchmal unpassende Anträge von gewissen staatlichen Bauherren für einen Anschluss nicht unterstellter Unternehmen ans System e-Badge. In Zusammenarbeit mit dem Staat Wallis konnten diese Fälle pragmatisch gelöst werden. Eine umfassende und koordinierte Lösung ist auf jeden Fall wünschenswert. Es wird schwierig sein, für so häufige Fälle oder so viele Personen und Arbeitnehmer zu einer manuellen Bearbeitung zurückzukehren.
Künftig können sich die Teams, die Walliser Sozialpartner und die Vertreter des Staats Wallis auf die Vorbereitung der Ausweitung des Systems auf die Temporärarbeiter konzentrieren. Die zweite Etappe, die Ausweitung des Systems auf den freien Markt, befindet sich gegenwärtig in der Projektierungs- und Planungsphase.



