Sozialkassen

PKBW – Berufliche Vorsorge

2025 war für die Kasse sowohl in Bezug auf die Verwaltung als auch auf die interne Struktur ein entscheidendes Jahr. Der Stiftungsrat beschloss, sein Führungsmodell zu überprüfen. Er strukturierte seine Aktionen und definierte die Kompetenzen der verschiedenen Organe. Zwei Kommissionen wurden verstärkt und ihre Rollen, Kompetenzen und Ziele geklärt. Die Immobilienkommission, die aus der Fusion der ehemaligen Immobilienkommission und der Kommission zur Überwachung der Arbeiten entstand, hält seit dem Sommer 2025 regelmässig Sitzungen ab. Sie führte in Bezug auf das Management des Immobilienparks bedeutende Reformen durch. Experten aus dem Bereich wurden mit einer vollständigen Analyse beauftragt. Eine Strategie wurde entwickelt und dem Stiftungsrat unterbreitet, der diese im April 2026 genehmigte. Der WBV ergänzte seine Verwaltungsleistungen. Er stellte auf Mandatsbasis eine Person mit anerkannten Kompetenzen als Asset-Manager an.

Diese Person überprüfte sämtliche Prozesse der Verwaltung und der internen Kontrolle, insbesondere die Regieleistungen unter Vertrag. Der gesamte Immobilienpark verfügt künftig über ein ständiges und professionelles Monitoring entsprechend seiner Bedeutung innerhalb des Portfolios der PKBW. Auch die Anlagekommission verstärkte ihre Aktion mit der Durchführung eines anspruchsvollen Audits ihrer Leistungserbringer. Die Sozialpartner beschlossen ebenfalls, diese Kommission zu verstärken. Sie übertrugen ihr die Verwaltung des Finanzportfolios der übrigen verwalteten Kassen, die ihre Unabhängigkeit bewahren, aber von der Beratung durch anerkannte Experten profitieren.

In Bezug auf Führung und Verwaltung verlieh die im Dezember ernannte Verwalterin der Kasse neue Impulse. Das Unterschriften- und auch das Spesenreglement und die Entscheidungsketten wurden im Hinblick auf die aktuellen Anforderungen vollständig überprüft. Schliesslich wurde für alle verwalteten Kassen ein effizientes Debitorenmanagement eingeführt. Die PKBW befindet sich mit den Arbeiten für die Erneuerung ihres Gesamtvertrags ebenfalls an einem bedeutenden Wendepunkt. Die Sozialpartner legten die Grundsätze fest, die umzusetzen sind.

Das Gesuch für die Allgemeinverbindlichkeit wird im Verlauf des Jahres 2026 gestellt. Darin werden folgende Grundsätze und Ziele bestätigt:

  • die Spargutschriften für die jungen Arbeitnehmer erhöhen
  • die Risikoleistungen verbessern
  • den Umwandlungssatz bei 6,8% belassen
  • eine Deckelung von CHF 500’000 festlegen, um die Attraktivität der Kasse zu steigern

Ausserdem genehmigte der Stiftungsrat die Möglichkeit der Einführung eines Rahmenplans für einen bestimmten Versichertenkreis und er klärte die Behandlung der Poliere gemäss des Gesamtarbeitsvertrags der Baukader.

In Bezug auf die Ergebnisse befindet sich die PKBW in einer gesunden Situation und der Stiftungsrat wird voraussichtlich ausgezeichnete Ergebnisse präsentieren können. Dank sehr positiven Börsenergebnissen und neu konzipierten Investitionen ermöglicht die aktuelle finanzielle Lage, die Zukunft mit Vertrauen und die anstehenden Herausforderungen mit soliden Grundlagen anzugehen.

Am 31. Dezember 2025 betrug das Vermögen der Kasse rund CHF 1,1 Milliarden und der Deckungsgrad lag bei 120,8%. In Bezug auf die freien Mittel der Kasse beschloss der Stiftungsrat, den Pensionierten eine zusätzliche Rente zu gewähren und den aktiven Versicherten auf den 31.12.2025 einen zusätzlichen Zins von 2,25% zuzuweisen.

Eckwerte PKBW

Schätzung, Jahresabschluss 2025 in Bearbeitung

  • Deckungsgrad: 120,8%
  • Bewegliches Vermögen: CHF 814’606’644
  • Direktes unbewegliches Vermögen: CHF 325’657’320
  • Ertrag: 4,3%
  • Angeschlossene Unternehmen: 870
  • Versicherte Personen: 7’400
  • Leistungsbezüger: 1’670
  • Anzahl der aktiv Versicherten auf einen Rentner: 4

RETABAT – Frühpension

Auf nationaler Ebene wird immer noch intensiv über die Frühpension diskutiert. Die massenweise Pensionierung der Babyboomer schwächte die Finanzen des Systems empfindlich und führte zu einem bedeutenden Rückgang des Deckungsgrads. Die Stiftung FAR musste Sanierungsmassnahmen einleiten. Deshalb beträgt der aktuelle Beitragssatz der nationalen Frühpensionskasse der Bauwirtschaft 8,25% [gegenüber 9% für die RETABAT, davon 6,5% zulasten des Arbeitgebers]. Zudem wurden die Altersgutschriften gestrichen, während sie im Wallis mit 8% beibehalten werden. Die Höchstrente wurde auf 2,2% der AHV-Rente gesenkt.

Die Frühpensionskasse der Bauwirtschaft im Wallis ergriff bereits vor mehreren Jahren Massnahmen. Unsere Kasse weist jetzt einen Deckungsgrad von über 87,93% auf. Sie ist nun dauerhaft saniert und der Stiftungsrat wird die finanzielle Entwicklung analysieren, um die drastischen Massnahmen neu zu evaluieren, sobald der Deckungsgrad 100% erreicht.

Eckwerte RETABAT

Schätzung, Jahresabschluss 2025 in Bearbeitung

  • Deckungsgrad: 87,93%
  • Bewegliches Vermögen: CHF 57’008’328
  • Angeschlossene Unternehmen: 1’025
  • Versicherte Personen: 10’061
  • Leistungsbezüger: 1’556
  • Anzahl der aktiv Versicherten auf einen Rentner: 6,47

CAFIB – Familienzulagen

Das Parlament beschloss im Jahr 2022 eine Erhöhung der Familienzulagen. Die zusätzlichen Kosten werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt. Wie aber diese Aufteilung genau aussieht, liegt im Zuständigkeitsbereich des Staatsrats.. Ungeachtet der bedeutenden Erhöhungen auf nationaler Ebene und dass bereits zuvor im Kanton Wallis eine Erhöhung stattgefunden hatte, wurden die Arbeitgeberbeiträge zusätzlich erhöht, beschied der Staatsrat doch eine Senkung der Arbeitnehmerbeiträge (–0,13% im Jahr 2026).

Da unser Kanton und der Kanton Genf die einzigen Kantone in der Schweiz sind, welche von den Arbeitnehmern einen Beitrag verlangen, wird die Tendenz immer klarer ersichtlich: Parteien und Entscheidungsträger scheinen dazu entschlossen zu sein, diese Pflicht für die Walliser Angestellten abzuschaffen, was unserer Ansicht nach dem gesunden Menschenverstand und der gemeinsamen Verantwortung widerspricht.

Angesichts der gesunden Finanzlage der Kasse schlug der Verwaltungsrat der Delegiertenversammlung im November 2025 eine Senkung des Beitragssatzes Arbeitgeber/Arbeitnehmer um -0,10% von 3,45% in den Jahren 2024–2025 auf 3,35% im Jahr 2026 vor.

Diese Reduktion hat Mindereinnahmen von rund CHF –584’000 zur Folge. Mit einem voraussichtlich leicht positiven Ergebnis von CHF +67’000 bleibt das Budget aber ausgeglichen.

Kollektive Krankenversicherung

Auf Initiative des WBV beschlossen die Sozialpartner, eine vertiefte Analyse durchzuführen, um die Ursachen der Prämienerhöhung zu identifizieren und konkrete Massnahmen zur Kostensenkung vorzuschlagen, welche sowohl die Unternehmen als auch die Arbeitnehmer betreffen.

Gemeinsam mit der Partnerversicherung wurden konkrete Massnahmen eingeführt. Ein Projekt der Corporate Care wurde gefördert, um die Leistungen zu senken und die Unternehmen zu sensibilisieren.

Diskutiert wurde ebenfalls über die Versicherung für die Winterarbeitslosigkeit, die 2006 eingeführt wurde und von den Sozialpartnern insbesondere über einen Arbeitnehmerbeitrag finanziert wird. In Bezug auf ihre Legalität und ihre Umsetzung tauchten rechtliche Fragen auf.

Es zeigte sich auch, dass das Versicherungsmodell aufgrund der Bestimmungen des GAV eine Deckung gemäss KVG beibehalten muss.

All diese Reflexionen wurden im Jahr 2025 weitergeführt. Es wurde beschlossen, das Auslaufen des Vertrags Ende 2026 zu nutzen, um die Leistungen bei interessierten Privatversicherern auszuschreiben und sich in dieser Angelegenheit von Experten betreuen zu lassen. Das Angebot soll wettbewerbsfähig sein und mit den Erwartungen der Unternehmen übereinstimmen.

Der aktuelle Rahmenvertrag wurde im Übrigen mit dem Inkrafttreten des neuen Gesamtarbeitsvertrags in wichtigen Punkten angepasst. Die Entschädigung wurde im März 2026 von 90% des versicherten Lohns auf 80% gesenkt.

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